
BESS-Projekte in Rumänien: Genehmigung & Netzanschluss
8 Oktober 2026Investitionsprüfung in Rumänien 2026: Verfahren, Schwellenwert und Risiken für Investoren
Der Erwerb eines Unternehmens, die Entwicklung eines Energieprojekts oder die Übernahme von Vermögenswerten in Rumänien kann eine vorherige Genehmigung erfordern – auch dann, wenn der Investor aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union stammt, einschließlich Rumänien selbst.
Für Investoren ist das Verfahren zur Prüfung und Genehmigung von Investitionen (Foreign Direct Investment Screening – FDI-Screening) ein wichtiger Bestandteil der Transaktionsplanung in Rumänien.
Eine Transaktion, die die kommerziellen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für den Vollzug erfüllt, kann einem zusätzlichen Prüfverfahren unter dem Gesichtspunkt der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung unterliegen. Dieses kann den Zeitplan der Transaktion, die Vollzugsbedingungen, die Vertragsstruktur und sogar die Durchführbarkeit der Investition beeinflussen.
Die im März 2026 durch die Dringlichkeitsverordnung der Regierung (OUG) Nr. 17/2026 eingeführten Änderungen des nationalen Rahmens für die Investitionsprüfung haben wesentliche Neuerungen gebracht, darunter die Anhebung der allgemeinen Prüfschwelle auf 5 Mio. EUR, die Klarstellung und Erweiterung des Kreises der erfassten Transaktionen sowie die Änderung des Genehmigungsverfahrens.
Für einen Investor, der in den rumänischen Markt eintreten möchte, entfällt die Pflicht zur vorherigen Genehmigung nicht durch die Gründung einer Zweckgesellschaft (SPV) in Rumänien, wenn die geplante Investition in den Anwendungsbereich folgender Regelung fällt: OUG Nr. 46/2022. In diesem Fall wird die Genehmigung nach einer Prüfung durch die Kommission zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen (CEISD) erteilt. Bei der Beurteilung der Genehmigungspflicht werden die Identität des Investors, seine Gesellschafterstruktur und die Personen berücksichtigt, die den Investor unmittelbar oder mittelbar kontrollieren, sowie Art, Branche und Wert der Investition – ohne Beschränkung auf die lokale Gesellschaft, über die die Investition erfolgt. Die entscheidende Frage lautet daher, ob die geplante Transaktion genehmigungspflichtig ist und, falls ja, wie diese Pflicht in die Struktur und den Zeitplan der Investition einzubinden ist.
Auf einen Blick
- Der allgemeine Schwellenwert liegt nach der Dringlichkeitsverordnung (OUG) Nr. 17/2026 bei 5 Mio. EUR (zuvor 2 Mio. EUR).
- Das Verfahren gilt auch für Investoren aus der EU, einschließlich Rumäniens.
- Auch Investitionen unterhalb des Schwellenwerts können geprüft werden. Zusammenhängende Vorgänge innerhalb von 12 Monaten werden zusammengerechnet.
- Auch der direkte Erwerb von Vermögenswerten in sensiblen Bereichen, einschließlich Energiespeicherung, kann genehmigungspflichtig sein.
- Die gesetzliche Frist beträgt 45 Tage ab vollständiger Anmeldung. Bei Konsultation des Obersten Landesverteidigungsrats (CSAT) kann sie 90 Tage zuzüglich weiterer 45 Tage erreichen.
- Die Prüfgebühr beträgt 5.000 EUR.
- Ohne Genehmigung drohen Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes und die Nichtigkeit der Transaktion.
1. Was ist FDI-Screening und warum ist es für Investitionen in Rumänien wichtig?
FDI-Screening (Genehmigung ausländischer Investitionen) ist das Verfahren, mit dem die zuständigen Behörden bestimmte Investitionen prüfen, um mögliche Risiken für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder für Projekte und Programme von Interesse für die Europäische Union zu erkennen.
Auf europäischer Ebene ist der allgemeine Rahmen festgelegt in der Verordnung (EU) 2019/452, die einen Mechanismus für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission schafft.
In Rumänien ist die maßgebliche Regelung die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 46/2022, genehmigt durch das Gesetz Nr. 164/2023, in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich der Änderungen durch die OUG Nr. 17/2026.
Auf nationaler Ebene erfolgt die Prüfung durch die Kommission zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen (CEISD) unter Beteiligung der nach dem gesetzlichen Verfahren zuständigen Behörden.
Das Verfahren ist keine allgemeine Prüfung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit der Investition. Sein Ziel ist die Bewertung der für Sicherheit und öffentliche Ordnung relevanten Risiken, anhand der Art der Investition, des Tätigkeitsbereichs und der Merkmale des Investors.
Für den Investor ist die praktische Folge wichtig: Die CEISD-Genehmigung ist gesondert von den übrigen für die Transaktion erforderlichen Genehmigungen zu prüfen, einschließlich einer etwaigen Fusionskontrollfreigabe.
2. Wer benötigt eine CEISD-Genehmigung? Gilt sie auch für Investoren aus der Europäischen Union oder aus Rumänien?
Ja. Die rumänische Regelung ist nicht auf Investitionen von Personen oder Unternehmen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union beschränkt.
Die OUG Nr. 46/2022 erfasst unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen ausländische Direktinvestitionen, Investitionen von Investoren aus der Europäischen Union sowie Neuinvestitionen (Greenfield-Investitionen).
Zur Kategorie der Investoren aus der Europäischen Union zählen ausdrücklich auch natürliche Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit sowie juristische Personen mit Sitz in Rumänien. Daher sind eine in einem EU-Mitgliedstaat eingetragene Gesellschaft oder eine rumänische Gesellschaft nicht automatisch von der Genehmigungspflicht ausgenommen, wenn die Investition einen sensiblen Bereich betrifft und die gesetzliche Schwelle überschreitet.
Zudem ist die Unternehmensstruktur des Investors über die Rechtsordnung hinaus zu analysieren, in der die formell erwerbende Gesellschaft eingetragen ist.
In bestimmten Fällen kann die unmittelbare oder mittelbare Kontrolle durch Personen oder Einrichtungen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union für die Einordnung der Investition relevant sein. In diesem Zusammenhang ist die Identifizierung des maßgeblichen Investors, also der Person, die die Investition unmittelbar oder mittelbar kontrolliert, ein wichtiger Schritt der vorläufigen rechtlichen Prüfung.
Praxisbeispiel: Eine internationale Gruppe beabsichtigt, eine rumänische Gesellschaft über eine in einem EU-Mitgliedstaat eingetragene Holdinggesellschaft zu erwerben. Die Prüfung der Genehmigungspflicht sollte sich nicht auf den Sitz der Holding beschränken, sondern muss die Kontrollstruktur und die Merkmale der Transaktion untersuchen.
3. Welche Wertschwelle gilt 2026 für die Investitionsgenehmigung in Rumänien?
Nach den durch die OUG Nr. 17/2026 eingeführten Änderungen beträgt die allgemeine Schwelle nach Art. 3 Abs. (1) lit. b) der OUG Nr. 46/2022 5.000.000 EUR (angehoben gegenüber dem zuvor geltenden Wert von 2.000.000 EUR).
Die Schwelle wird nach den geltenden gesetzlichen Regeln berechnet, unter anderem anhand des von der Rumänischen Nationalbank veröffentlichten Wechselkurses für den letzten Tag des Geschäftsjahres vor der Transaktion. Das Überschreiten der Wertschwelle ist jedoch nicht das einzige Kriterium für die Genehmigungspflicht. Die Investition ist auch im Hinblick auf den Tätigkeitsbereich, die Art der Transaktion und die im Rechtsrahmen vorgesehenen Kriterien der Sicherheit und öffentlichen Ordnung zu prüfen.
Ist eine Investition unter 5 Mio. EUR automatisch ausgenommen?
Nein.
Art. 3 Abs. (2) der OUG Nr. 46/2022 erlaubt auch die Prüfung von Investitionen, die die Schwelle von 5 Mio. EUR nicht überschreiten, wenn sie aufgrund ihrer Art oder ihrer möglichen Auswirkungen die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder Projekte bzw. Programme von Interesse für die Europäische Union beeinträchtigen können.
Darüber hinaus führen die Änderungen von 2026 Regeln für voneinander abhängige Transaktionen innerhalb eines Jahres und für die Zusammenrechnung ihres Wertes nach Maßgabe des Gesetzes ein. Voneinander abhängige Transaktionen desselben Investors innerhalb von 12 Monaten, die dieselbe Gesellschaft betreffen, gelten als eine einzige Investition. Die Genehmigungspflicht entsteht, sobald der zusammengerechnete Wert die Schwelle erreicht. Die Aufteilung einer Investition in kleinere Tranchen umgeht das Verfahren also nicht.
Die Regel wurde gerade eingeführt, um solche Gestaltungen zu verhindern. Bei Transaktionen in mehreren Schritten (zum Beispiel ein Anteilserwerb mit anschließenden Kapitalerhöhungen oder Projektfinanzierungen) sind Zeitpunkt und Wert jedes Schrittes von Anfang an im Blick zu behalten.
Für Investoren bedeutet dies: Der Transaktionswert ist ein wichtiges Kriterium, kann aber die rechtliche Prüfung der gesamten Transaktion nicht ersetzen.
Liegt die Transaktion unter 5 Mio. EUR oder erfolgt sie in mehreren Schritten? Wir prüfen, ob sie dennoch der CEISD-Prüfung unterliegt, bevor Sie Zeitplan und Zahlungsbedingungen festlegen.
4. Welche Wirtschaftsbereiche können eine Investitionsprüfung auslösen?
Die rumänische Regelung erfasst Investitionen, die für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung relevant sind, anhand der in den geltenden Vorschriften festgelegten Bereiche und Kriterien. Für Beteiligungserwerbe und Neuinvestitionen sind Ausgangspunkt die in Art. 2 des Beschlusses Nr. 73/2012 des Obersten Landesverteidigungsrats (CSAT) genannten Tätigkeitsbereiche, die anhand der Kriterien von Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/452 zu prüfen sind.
In der Praxis ist besondere Aufmerksamkeit auf Investitionen in folgenden Bereichen zu richten:
- Energie und Energieinfrastruktur;
- Verkehr und kritische Infrastruktur;
- Kommunikation und digitale Infrastruktur;
- kritische und fortgeschrittene Technologien;
- Cybersicherheit und Datenspeicherung;
- Verteidigungsindustrie und Dual-Use-Technologien;
- Pharmasektor und bestimmte Tätigkeiten im Gesundheitswesen;
- Agrar- und Lebensmittelsektor sowie bestimmte strategische Vermögenswerte.
Die Änderungen von 2026 haben außerdem durch Art. 2¹ der OUG Nr. 46/2022 eine ausdrückliche Regelung sensibler Bereiche eingeführt, die ausschließlich für Transaktionen zum Erwerb materieller und/oder immaterieller Vermögenswerte zum Zweck der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gilt. Auch der Erwerb von Vermögenswerten – nicht nur einer Gesellschaft – kann daher die Genehmigungspflicht auslösen.
Zu dieser Kategorie gehören ausdrücklich auch Energiespeichertechnologien und kritische Infrastruktur im Energiesektor.
Die bloße Zugehörigkeit einer Gesellschaft zu einem bestimmten Wirtschaftszweig reicht jedoch nicht in allen Fällen aus, um eine Anmeldepflicht zu begründen. Die Prüfung muss anhand der gesetzlichen Voraussetzungen für die konkrete Investitionskategorie erfolgen.
5. Ist für den Erwerb eines Photovoltaik- oder BESS-Projekts in Rumänien eine CEISD-Genehmigung erforderlich?
In vielen Fällen ja. Energie gehört zu den traditionell von der Investitionsprüfung erfassten Bereichen, und die kritische Infrastruktur im Energiesektor wird ausdrücklich auch unter den für den Erwerb von Vermögenswerten geltenden sensiblen Bereichen genannt. Die konkrete Antwort hängt jedoch von der Transaktionsstruktur, dem Wert der Investition, den erworbenen Rechten und Vermögenswerten sowie der Identität des Investors ab.
Diese Frage ist besonders relevant für internationale Investoren und Projektentwickler mit Tätigkeit im rumänischen Energiesektor.
Der Erwerb einer Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle – SPV), die einen Photovoltaikpark, einen Windpark oder ein Batteriespeichersystem (Battery Energy Storage System – BESS) entwickelt, kann eine Prüfung der CEISD-Genehmigungspflicht erfordern. Dasselbe gilt, wenn der Investor die Projektvermögenswerte (Grundstücke, Rechte, Genehmigungen) unmittelbar übernimmt, ohne die Gesellschaft zu erwerben.
Bei der Beurteilung sind die Transaktionsstruktur, der Wert der Investition, die erworbenen Rechte und Vermögenswerte, der Tätigkeitsbereich und die Identität des Investors zu berücksichtigen.
Eine Transaktion über ein Energieprojekt sollte nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Baugenehmigungen, der Grundstücksrechte oder des Netzanschlusses geprüft werden.
Die Genehmigung der Investition und die Genehmigung der Projektentwicklung sind zwei getrennte rechtliche Fragen.
So ersetzt beispielsweise eine Netzanschlussgenehmigung (ATR), eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung der Nationalen Regulierungsbehörde für den Energiebereich (ANRE) nicht die – sofern erforderliche – Genehmigung der Investition nach dem CEISD-Regime.
Beim Erwerb von Projekten in der Entwicklungsphase ist die Schwelle von 5 Mio. EUR nicht automatisch nur am Kaufpreis für die Anteile an der SPV zu messen. Auch Neuinvestitionen fallen unter die Regelung, und voneinander abhängige Transaktionen innerhalb von 12 Monaten werden zusammengerechnet. Spätere Schritte nach dem Erwerb, etwa Kapitalerhöhungen oder die Baufinanzierung, sind von Anfang an zu berücksichtigen.
Der Zeitplan ist noch aus einem weiteren Grund wichtig: Die Investition darf vor Erteilung der Genehmigung nicht durchgeführt werden, und ein Verstoß gegen diese Pflicht kann Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes nach sich ziehen. Die Genehmigungspflicht sollte daher geprüft werden, bevor der Zeitplan der Transaktion und die Zahlungsbedingungen endgültig festgelegt werden. Ist eine Genehmigung erforderlich, sollte ihre Erteilung im Kaufvertrag als aufschiebende Bedingung vorgesehen werden.
Diese Prüfung ist sowohl für Einzelprojekte als auch für Investitionen durch den Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften mit Portfolios von Energieprojekten relevant.
6. Welche Transaktionen können eine CEISD-Prüfung erfordern?
Die Genehmigungspflicht sollte nicht ausschließlich mit dem vollständigen Erwerb einer rumänischen Gesellschaft in Verbindung gebracht werden.
Je nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der Struktur der Transaktion kann die Prüfung erforderlich sein bei:
- dem Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen, die dauerhafte und direkte Verbindungen zur Zielgesellschaft ermöglichen (reine Finanz- bzw. Portfolioinvestitionen sind in der Regel nicht erfasst);
- dem Erwerb der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle über eine Gesellschaft;
- der Gründung bestimmter Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures);
- dem Erwerb materieller oder immaterieller Vermögenswerte aus sensiblen Bereichen zum Zweck der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit;
- Neuinvestitionen (Greenfield-Investitionen);
- der Änderung der Kontrollstruktur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen;
- aufeinanderfolgenden oder voneinander abhängigen Transaktionen.
Die OUG Nr. 17/2026 hat zudem eine Ausnahme für bestimmte Umstrukturierungen oder Reorganisationen eingeführt, die von Investoren aus der Europäischen Union oder aus Staaten durchgeführt werden, die den OECD-Kodizes zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs beigetreten sind. Die Ausnahme gilt nur, wenn die Transaktion nicht zu einer Änderung der tatsächlichen Kontrolle oder des wirtschaftlich Berechtigten führt und die Finanzierung konzernintern erfolgt oder ausschließlich aus Quellen in der EU bzw. in den betreffenden OECD-Staaten stammt.
Daher unterliegt nicht jede konzerninterne Reorganisation automatisch der Genehmigungspflicht, sie kann aber auch nicht ohne Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen als ausgenommen gelten. Angesichts der Höhe der Bußgelder ist bei unklarer Einordnung die vorsichtige Vorgehensweise, einen Genehmigungsantrag zu stellen.
7. Wann ist der Genehmigungsantrag zu stellen? Darf der Vertrag vor der CEISD-Genehmigung unterzeichnet werden?
Die OUG Nr. 46/2022 verbietet die Durchführung einer genehmigungspflichtigen ausländischen Direktinvestition vor Erteilung der Genehmigung.
Bei M&A-Transaktionen ist wesentlich zu unterscheiden zwischen der Vertragsunterzeichnung (Signing) und dem Vollzug der Transaktion (Closing).
Je nach rechtlicher Struktur der Transaktion können die Parteien einen Kaufvertrag unterzeichnen, dessen Vollzug unter der Bedingung der CEISD-Genehmigung steht. In der Praxis wird der Antrag in der Regel nach der Unterzeichnung gestellt, wenn die Transaktion hinreichend konkret ist, um geprüft zu werden.
Der Vertrag muss jedoch so gestaltet sein, dass die Investition vor der Genehmigung nicht tatsächlich durchgeführt wird, sofern diese erforderlich ist.
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, wenn die Transaktion die Übertragung der Kontrolle, die Ausübung von Stimmrechten, die Einräumung von Geschäftsführungsrechten oder die vorzeitige Umsetzung bestimmter Integrationsmaßnahmen umfasst.
Vertraglich kann die CEISD-Genehmigung als aufschiebende Bedingung für den Vollzug der Transaktion ausgestaltet werden.
Die Parteien sollten auch regeln, wer die Anmeldung vorbereitet, wer die Kosten trägt, welche Mitwirkungspflichten bestehen, was bei einer Anforderung zusätzlicher Informationen geschieht und welche Folgen eine Genehmigung unter Auflagen oder die Ablehnung der Investition hat.
8. Wie läuft das CEISD-Verfahren ab und wie lange dauert die Genehmigung?
Der Genehmigungsantrag wird im Rahmen des in der OUG Nr. 46/2022 vorgesehenen Verwaltungsverfahrens unter Beteiligung des CEISD-Sekretariats gestellt. Die OUG Nr. 17/2026 hat zudem eine eigene IT-Anwendung zur Verwaltung der Genehmigungsanträge vorgesehen, die von der Kanzlei des Premierministers betrieben wird.
Nach Art. 6 werden die Anträge in rumänischer und englischer Sprache eingereicht und müssen die nach den geltenden Vorschriften erforderlichen Informationen und Unterlagen enthalten.
Der Antrag ist kein bloßes Verwaltungsformular. Er muss den Behörden die Beurteilung der Auswirkungen der Investition auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung ermöglichen. In der Regel betreffen die angeforderten Informationen:
- die Identifizierung des Investors und der gesamten Beteiligungs- und Kontrollkette bis zu den natürlichen Personen, die die letztendliche Kontrolle ausüben;
- die Finanzierungsquellen der Investition;
- die Beschreibung der Transaktion, ihrer Struktur und des voraussichtlichen Zeitplans;
- die Tätigkeit der Zielgesellschaft oder der erworbenen Vermögenswerte, einschließlich ihrer Relevanz für sensible Bereiche;
- den Wert der Investition und die Art seiner Berechnung;
- weitere Investitionen der Gruppe in Rumänien oder in der Europäischen Union sowie Verbindungen des Investors zu Drittstaaten.
Welche gesetzliche Frist gilt?
In der durch die OUG Nr. 17/2026 geänderten Fassung sieht Art. 9 Abs. (21) eine Frist von höchstens 45 Kalendertagen ab dem Tag, an dem die Anmeldung für vollständig erklärt wird, für die Abgabe der Stellungnahme der CEISD vor, unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.
Diese Frist darf nicht mit der tatsächlichen Gesamtdauer des Verfahrens verwechselt werden.
Werden zusätzliche Informationen angefordert, hat der Investor nach Art. 6 Abs. (4) 30 Kalendertage Zeit, diese zu übermitteln, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um 15 Tage unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.
Die Qualität der Unterlagen beeinflusst die Verfahrensdauer unmittelbar. Werden die zusätzlichen Informationen auch nicht innerhalb der Verlängerung von 15 Tagen übermittelt (mit der die Antwortfrist insgesamt 45 Tage beträgt), wird das Prüfverfahren eingestellt und der Investor muss einen neuen Antrag stellen. Unvollständige Unterlagen können den Zeitplan der Transaktion so um Monate verlängern und die Einhaltung des im Vertrag vereinbarten Long-Stop-Date gefährden.
Beschließt die CEISD unter Berücksichtigung der Besonderheiten und der Komplexität des geprüften Genehmigungsantrags oder seiner Auswirkungen auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung sowie auf Projekte und Programme von Interesse für die Europäische Union, dass der Oberste Landesverteidigungsrat konsultiert werden muss, sehen die Vorschriften eine Frist von 90 Kalendertagen für die eingehende Prüfung durch die CEISD vor, die um höchstens 45 Tage verlängert werden kann.
Die Genehmigungsanordnung wird von der Kanzlei des Premierministers innerhalb von 10 Kalendertagen nach Mitteilung der positiven Stellungnahme der CEISD erlassen. Eine Genehmigung unter Auflagen oder eine Ablehnung erfolgt durch Regierungsbeschluss.
Für einen Investor sollte der Zeitplan der Transaktion nicht ausschließlich auf der Standardfrist von 45 Tagen aufbauen.
Einzuplanen ist die Zeit für die Vorbereitung der Unterlagen, die Ergänzung von Informationen, die eigentliche Prüfung und den Erlass des endgültigen Genehmigungsakts.
Deshalb sollte die Vorbereitung des Antrags parallel zur Verhandlung der Transaktionsdokumente beginnen, nicht erst nach der Unterzeichnung. Informationen zur Kontrollstruktur und zur Finanzierung sollten vom Investor bereits in der Due-Diligence-Phase angefordert werden.
9. Was kostet das CEISD-Genehmigungsverfahren?
Mit den Gesetzesänderungen vom März 2026 wurde die Prüfgebühr gesenkt, von 10.000 EUR auf 5.000 EUR. Die Gebühr ist bei Einreichung des Genehmigungsantrags zu zahlen, und zwar in Lei zum Gegenwert nach dem von der Rumänischen Nationalbank für den Zahlungstag veröffentlichten Wechselkurs.
Die Vorschriften sehen auch Fälle vor, in denen die Gebühr erstattet werden kann, unter anderem wenn die CEISD feststellt, dass die Voraussetzungen für die Prüfung des Antrags nicht erfüllt sind, oder in anderen ausdrücklich geregelten Fällen.
Die Prüfgebühr deckt nicht die Kosten für die Vorbereitung des Genehmigungsantrags, etwa Rechtsberatung, Übersetzung der Unterlagen und gegebenenfalls die Beglaubigung oder Apostillierung im Ausland ausgestellter Urkunden.
10. Welche Entscheidungen können die Behörden treffen?
Die Prüfung der Investition kann je nach Ergebnis der Bewertung durch die CEISD zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Genehmigung der Investition. Beeinträchtigt die Investition weder die Sicherheit noch die öffentliche Ordnung und ist sie nicht geeignet, Projekte oder Programme von Interesse für die Europäische Union zu beeinträchtigen, gibt die CEISD eine positive Stellungnahme ab. Auf dieser Grundlage erlässt die Kanzlei des Premierministers innerhalb von 10 Kalendertagen nach Mitteilung der Stellungnahme die Genehmigungsanordnung.
Genehmigung unter Auflagen. In bestimmten Fällen kann die Investition unter der Bedingung zugelassen werden, dass bestimmte Verpflichtungszusagen oder strukturelle bzw. verhaltensbezogene Maßnahmen eingehalten werden.
Ablehnung der Genehmigung. Werden relevante Risiken festgestellt, die diese Entscheidung nach dem Gesetz rechtfertigen, schlägt die CEISD die Ablehnung vor; die Entscheidung ergeht durch Regierungsbeschluss.
Die geltende Regelung sieht zudem Maßnahmen zur Wiederherstellung des früheren Zustands bei Investitionen vor, die unter Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten durchgeführt wurden – zusätzlich zu Bußgeldern von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes.
Für den Investor wirft eine Genehmigung unter Auflagen eigene vertragliche Fragen auf: Wer trägt die Kosten der auferlegten Verpflichtungen, beeinträchtigen diese das wirtschaftliche Modell der Investition und unter welchen Voraussetzungen kann der Käufer den Vollzug der Transaktion verweigern?
Diese Fragen sollten in der Vertragsdokumentation vorweggenommen und nicht erst nach Mitteilung der behördlichen Entscheidung erstmals verhandelt werden.
11. Welche Risiken bestehen, wenn die Investition ohne Genehmigung durchgeführt wird?
Die Nichteinhaltung der Pflichten aus der OUG Nr. 46/2022 kann erhebliche Folgen haben.
Finanzielle Sanktionen. Art. 12 sieht Ordnungswidrigkeitensanktionen für bestimmte Verstöße vor, darunter die Durchführung einer Investition ohne die erforderliche Genehmigung, die Übermittlung unrichtiger oder unvollständiger Informationen und die Nichteinhaltung von Verpflichtungszusagen im Rahmen einer Genehmigung unter Auflagen. Die Geldbuße beläuft sich nach Maßgabe des Gesetzes auf bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes im Geschäftsjahr vor der Sanktion. Für bestimmte neu gegründete Unternehmen, die im Jahr vor der Sanktion keinen Umsatz erzielt haben, sehen die Vorschriften Bußgelder vor zwischen 10.000.000 Lei und 50.000.000 Lei. Für eine Projektgesellschaft ohne Einnahmen – eine im Energiesektor häufige Situation – kann dieser feste Rahmen im Verhältnis zum Wert der Investition unverhältnismäßig sein.
Nichtigkeit der Transaktion. Darüber hinaus regelt Art. 12 Abs. (3¹) die Nichtigkeit von Rechts wegen von Verpflichtungen, Vereinbarungen oder Vertragsklauseln, durch die unmittelbar oder mittelbar eine Investition durchgeführt wird, die nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen genehmigt wurde. Die praktischen Folgen sind vielfältig:
- Der Käufer riskiert, sein Eigentum an den erworbenen Anteilen oder Vermögenswerten Dritten gegenüber nicht geltend machen zu können;
- der Verkäufer kann verpflichtet sein, den erhaltenen Kaufpreis zurückzuzahlen;
- Sicherheiten an den erworbenen Anteilen oder Vermögenswerten, etwa zugunsten der Projektfinanzierer, können beeinträchtigt werden;
- spätere Transaktionen wie Weiterverkauf, Kapitalerhöhungen oder Umstrukturierungen beruhen auf einer brüchigen rechtlichen Grundlage.
Maßnahmen zur Wiederherstellung des früheren Zustands. Die Behörden können nach Maßgabe des Gesetzes Maßnahmen zur Wiederherstellung des Zustands vor der Investition anordnen. Bei einem Projekt, das sich bereits im Bau oder in Betrieb befindet, lassen sich solche Maßnahmen kaum ohne erhebliche Verluste umsetzen.
Das Risiko endet nicht mit dem Vollzug der Transaktion. Eine nicht genehmigte Investition bleibt während der gesamten Haltedauer eine Schwachstelle. Sie wird in der Regel bei der Due Diligence für eine Bankfinanzierung, eine Refinanzierung oder einen späteren Verkauf des Projekts entdeckt. Finanzierer und künftige Käufer können die Behebung als Bedingung der Transaktion verlangen, den Preis senken oder von der Transaktion Abstand nehmen.
Das Risiko ist daher nicht nur finanzieller Natur. Ein Verstoß gegen das Genehmigungsregime kann die Struktur und rechtliche Stabilität der Transaktion selbst sowie den langfristigen Wert der Investition beeinträchtigen. Deshalb sollte die Prüfung der Genehmigungspflicht Teil der Due Diligence jeder Transaktion sein, auch im Hinblick auf frühere Investitionen des Verkäufers oder der Zielgesellschaft.
Haben Sie eine Investition bereits abgeschlossen, ohne die Genehmigungspflicht zu prüfen? Wir analysieren die Lage und Ihre Optionen vor einer Finanzierung, Refinanzierung oder einem Verkauf des Projekts.
12. Wie sollte die CEISD-Genehmigung in den Kaufvertrag eingebunden werden?
Bei internationalen Transaktionen sollte die Genehmigungspflicht vor Abschluss der Verhandlungen über die wesentlichen Transaktionsdokumente geklärt werden. Das Ergebnis dieser Prüfung beeinflusst den Zeitplan, den Kaufpreismechanismus und die Risikoverteilung zwischen den Parteien.
Je nach den Merkmalen der Transaktion kann der Kaufvertrag besondere Regelungen erfordern zu:
- der CEISD-Genehmigung als aufschiebender Bedingung für das Closing;
- der Verantwortung für die Vorbereitung und Einreichung des Antrags;
- den Mitwirkungs- und Informationspflichten;
- den Fristen für die Erteilung der Genehmigung und dem spätesten Termin für den Vollzug der Transaktion (Long-Stop-Date);
- der Verteilung der Verfahrenskosten;
- den Folgen einer Genehmigung unter Auflagen;
- dem Recht zur Vertragsbeendigung bei Ablehnung der Genehmigung;
- den Beschränkungen zwischen Signing und Closing;
- Zusicherungen und Garantien zur Einhaltung des Genehmigungsregimes.
Ist unklar, ob die Transaktion in den Anwendungsbereich der OUG Nr. 46/2022 fällt, kann die aufschiebende Bedingung alternativ formuliert werden: entweder die Erteilung der Genehmigung oder die Feststellung der CEISD, dass der Antrag die Prüfungsvoraussetzungen nicht erfüllt. So erlangen die Parteien Rechtssicherheit, ohne das Risiko einer eigenen Auslegung zu tragen.
Bei bestimmten Transaktionen können auch Klauseln zur Pflicht des Investors erforderlich sein, etwaige behördlich auferlegte Maßnahmen zu akzeptieren oder zu verhandeln. Für den Fall einer Genehmigung unter Auflagen sollte der Vertrag festlegen, ob und in welchem Umfang der Käufer die auferlegten Maßnahmen akzeptieren muss.
Für einen Käufer sind diese Regelungen wichtig, weil sie sowohl die Vollzugssicherheit der Transaktion als auch das übernommene wirtschaftliche Risiko beeinflussen. Für den Verkäufer bestimmen sie, wie lange der Vermögenswert blockiert bleibt und wer das Risiko eines ungünstigen Ergebnisses trägt.
13. Was ist vor dem Erwerb eines Unternehmens oder eines Projekts in Rumänien zu prüfen?
Eine vorläufige rechtliche Prüfung der Anwendbarkeit des CEISD-Regimes sollte mindestens die Identität des Investors und seine Kontrollstruktur, die Art der Transaktion, den Tätigkeitsbereich der Zielgesellschaft oder der betroffenen Vermögenswerte, den Wert der Investition, das Vorliegen voneinander abhängiger Transaktionen und die mögliche Anwendbarkeit von Ausnahmen umfassen.
Bei Energieprojekten ist die Prüfung mit den Unterlagen der Projektgesellschaft, den Rechten an den Vermögenswerten und der Transaktionsstruktur abzustimmen.
Erfordert die Transaktion zusätzlich eine Fusionskontrollanmeldung, sind beide Verfahren zu koordinieren. Sie laufen parallel vor unterschiedlichen Behörden und mit unterschiedlichen Fristen, beruhen aber weitgehend auf denselben Informationen über den Investor und die Transaktion. Der Vollzug der Transaktion hängt von der Erteilung beider Freigaben ab.
Ziel dieser Prüfung ist nicht nur die Feststellung einer Verwaltungspflicht, sondern die Aufstellung eines realistischen rechtlichen Zeitplans und die Vermeidung vertraglicher Verpflichtungen, die mit dem geltenden Rechtsrahmen unvereinbar sind.
Fazit
Rumänien bietet Investitionsmöglichkeiten in Bereichen wie Energie, Infrastruktur, Technologie und Industrie. Gleichzeitig können Transaktionen in diesen Bereichen besondere rechtliche Fragen der Investitionsprüfung aufwerfen.
Die Änderungen von 2026 machen eine aktuelle Prüfung der CEISD-Genehmigungspflicht umso wichtiger. Die Anhebung der Schwelle auf 5 Mio. EUR und die Ausnahme für konzerninterne Umstrukturierungen nehmen einen Teil der Transaktionen, die bisher genehmigungspflichtig waren, aus der Kontrolle heraus. Umgekehrt erweitern die ausdrückliche Einbeziehung des Erwerbs von Vermögenswerten aus sensiblen Bereichen und die Regel zur Zusammenrechnung voneinander abhängiger Transaktionen die Kontrolle auf Gestaltungen, die bisher als ausgenommen gelten konnten.
Die Möglichkeit der Prüfung bestimmter Investitionen unterhalb der Schwelle von 5 Mio. EUR, die Einbeziehung von Investitionen durch Investoren aus der Europäischen Union und die Folgen einer Durchführung ohne Genehmigung sind bereits bei der Strukturierung der Transaktion zu berücksichtigen.
Die Regelung gilt im Übrigen nicht nur für Investoren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, sondern auch für Investoren aus EU-Mitgliedstaaten und aus Rumänien.
Für Investoren sollte die CEISD-Genehmigung nicht als isolierte Formalität behandelt werden, sondern als Teil der rechtlichen Bewertung der Investition, zusammen mit der gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen und regulatorischen Prüfung.
Die frühzeitige Klärung der geltenden Anforderungen kann zu einer angemessenen Strukturierung der Transaktion, zur vertraglichen Risikoverteilung und zur Planung der für den Vollzug der Investition erforderlichen Schritte beitragen. Ihre Nichteinhaltung kann hingegen die Wirksamkeit der Transaktion selbst beeinträchtigen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist eine CEISD-Genehmigung erforderlich, wenn der Investor aus der Europäischen Union oder aus Rumänien stammt?
Ja, unter denselben Voraussetzungen wie für Investoren aus Staaten außerhalb der EU. Das rumänische Recht erfasst unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen auch Investitionen von Investoren aus der Europäischen Union, einschließlich natürlicher Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit und Gesellschaften mit Sitz in Rumänien. Der Sitz des Investors in einem Mitgliedstaat schließt die Genehmigungspflicht für sich allein nicht aus.
Befreit die Gründung einer SPV in Rumänien den ausländischen Investor von der Genehmigungspflicht?
Nein. Maßgeblich ist die Person, die die Investition unmittelbar oder mittelbar hält und kontrolliert, nicht nur die rumänische Gesellschaft, über die die Investition erfolgt.
Muss eine Investition von 3 Mio. EUR angemeldet werden?
In der Regel besteht unterhalb der Schwelle von 5 Mio. EUR keine automatische Antragspflicht, die Investition ist aber auch nicht automatisch ausgenommen. Obwohl die allgemeine Schwelle bei 5 Mio. EUR liegt, erlaubt das Gesetz die Prüfung bestimmter Investitionen unterhalb dieser Schwelle, je nach ihrer Art und ihren möglichen Auswirkungen, wenn sie die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigen können.
Ist für den Erwerb eines Photovoltaikparks eine CEISD-Genehmigung erforderlich?
In vielen Fällen ja, abhängig von der Transaktionsstruktur, dem Wert der Investition und den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen, da Energie zu den von der Investitionsprüfung erfassten Bereichen gehört. Eine Genehmigung kann sowohl beim Erwerb der Projektgesellschaft als auch beim unmittelbaren Erwerb der Projektvermögenswerte erforderlich sein. Das Vorliegen der für die Projektentwicklung erforderlichen Genehmigungen ersetzt nicht die Prüfung der CEISD-Pflicht.
Ist für ein BESS-Projekt eine Genehmigung erforderlich?
Es gelten dieselben Regeln wie für andere Energieprojekte. Investitionen in BESS-Projekte können besondere Prüfungsfragen aufwerfen, auch im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Energieinfrastruktur und zu Energiespeichertechnologien. Die Anwendbarkeit des Verfahrens ist für die konkrete Transaktion festzustellen.
Wer stellt den Genehmigungsantrag: der Käufer oder der Verkäufer?
Die Pflicht zur Einholung der Genehmigung trifft den Investor, also den Käufer. Verkäufer und Zielgesellschaft liefern in der Regel einen Teil der erforderlichen Informationen; ihre Mitwirkungspflichten sollten im Kaufvertrag geregelt werden.
Wie lange dauert die CEISD-Genehmigung in Rumänien?
Das Gesetz sieht eine allgemeine Frist von höchstens 45 Kalendertagen für die Abgabe der CEISD-Stellungnahme ab Feststellung der Vollständigkeit der Anmeldung vor, unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Gesamtdauer kann je nach Vervollständigung der Unterlagen, eingehender Prüfung und den übrigen anwendbaren Schritten länger sein. Das Verfahren kann sich erheblich verlängern, wenn zusätzliche Informationen angefordert werden (30 Tage, verlängerbar um weitere 15 Tage) oder eine eingehende Prüfung unter Konsultation des CSAT erfolgt (bis zu 90 Tage, verlängerbar um weitere 45 Tage).
Kann ein einziger Antrag für mehrere Transaktionen gestellt werden?
Ja. Für ähnliche oder voneinander abhängige Transaktionen, die innerhalb eines Jahres zwischen denselben Personen durchgeführt werden und dieselbe Gesellschaft betreffen, kann der Investor einen einzigen Genehmigungsantrag stellen.
Was kostet die Antragstellung bei der CEISD?
Die Prüfgebühr beträgt 5.000 EUR und ist in Lei zum Kurs der Rumänischen Nationalbank am Zahlungstag zu entrichten. Die Kosten der Rechtsberatung und der Vorbereitung der Unterlagen kommen hinzu.
Kann der Erwerb vor Erteilung der Genehmigung vollzogen werden?
Nein. Eine genehmigungspflichtige Investition darf vor Erteilung der Genehmigung nicht durchgeführt werden. Der Kaufvertrag ist entsprechend zu gestalten, bei Bedarf auch durch aufschiebende Bedingungen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes und die Nichtigkeit der Rechtsakte nach sich ziehen, durch die die Investition erfolgt ist.
Reicht die Freigabe des Wettbewerbsrats für einen Zusammenschluss aus?
Nein. Die Genehmigung der Investition nach der OUG Nr. 46/2022 und die Fusionskontrollfreigabe sind getrennte Verfahren; das eine ersetzt das andere nicht. Sind beide anwendbar, hängt der Vollzug der Transaktion von der Erteilung beider Freigaben ab.
Adesman & Asociații unterstützt Investoren und Unternehmen bei Transaktionen und Investitionsprojekten in Rumänien, auch in den Bereichen Energie und Infrastruktur. Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst die rechtliche Analyse von Projekten, die Vertragsgestaltung, regulatorische Fragen und die Vertretung der Interessen der Mandanten in den für ihre Investitionen relevanten Rechtsverhältnissen.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Transaktion eine CEISD-Genehmigung erfordert? Wir analysieren Kontrollstruktur, Wert und Branche der Investition und sagen Ihnen, ob ein Antrag gestellt werden muss, bevor Sie Zeitplan und Zahlungsbedingungen der Transaktion festlegen.
Vorprüfung anfragen →Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Ob eine Genehmigungspflicht besteht, ist anhand der konkreten Merkmale jeder Investition und der zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Rechtslage zu beurteilen.




