Das Gesetz Nr. 169/2026 über das Gesetzbuch für Raumordnung, Städtebau und Bauwesen („Gesetzbuch“) wurde im Amtsblatt Rumäniens (Monitorul Oficial), Teil I, Nr. 661 vom 10. August 2026 veröffentlicht und ist am 25. August 2026 in Kraft getreten.
Das Gesetzbuch bedeutet eine umfassende Neuordnung des rechtlichen Rahmens für Raumordnung, Städtebau und Bauwesen. Vorschriften, die zuvor in gesonderten Rechtsakten enthalten waren, vor allem im Gesetz Nr. 50/1991 über die Genehmigung der Ausführung von Bauarbeiten, im Gesetz Nr. 10/1995 über die Qualität im Bauwesen und im Gesetz Nr. 350/2001 über Raumordnung und Städtebau, werden in einem einheitlichen gesetzlichen Rahmen zusammengeführt und neu strukturiert.
Die Änderungen sind nicht nur für Behörden, Architekten oder Projektentwickler von Bedeutung, sondern auch für Eigentümer, die bauen, ein Bauwerk abbrechen, ein Gebäude verändern oder ein Immobiliengeschäft durchführen möchten, sowie für Investoren in Infrastruktur- und Energieprojekte. Der Beitrag erläutert, was sich bei der Städtebaubescheinigung (certificat de urbanism) ändert, wer die Baugenehmigung beantragen kann und wie Energieprojekte in die Kategorie der Ingenieurbauwerke einzuordnen sind.
1. Was sich bei der Städtebaubescheinigung ändert
Die Städtebaubescheinigung ist eines der ersten Dokumente, mit denen sich befasst, wer ein Immobiliengeschäft durchführen oder Arbeiten an einem Bauwerk vornehmen möchte. Nach Art. 253 Abs. 1 und 2 des Gesetzbuchs ist sie der verbindliche Informationsakt, mit dem die Behörde die zum Zeitpunkt der Ausstellung für das Grundstück geltenden Vorschriften, Zulässigkeiten und Beschränkungen bekannt gibt; sie verleiht kein Recht zur Ausführung von Bau- oder Abbrucharbeiten.
Das Gesetzbuch misst dem Zweck, für den die Städtebaubescheinigung beantragt wird, größere Bedeutung bei und regelt je nach diesem Zweck mehrere Kategorien von Bescheinigungen gesondert. Vorgesehen sind unter anderem Bescheinigungen für:
- Informationszwecke;
- Katastervorgänge;
- die Errichtung oder den Abbruch von Gebäuden und Geländegestaltungen (amenajări);
- die Errichtung oder den Abbruch von Ingenieurbauwerken;
- Bauten besonderer Zweckbestimmung.
Diese Unterscheidung ist wichtig, da die Städtebaubescheinigung nicht in allen Fällen dieselbe Funktion und dieselbe Rechtsnatur hat und der Zweck, für den sie beantragt wird, von Anfang an richtig bestimmt werden muss. So ist etwa die Städtebaubescheinigung für Informationszwecke kein Verwaltungsakt, sondern enthält allgemeine, für alle Antragsteller identische Informationen, während die übrigen Kategorien Verwaltungsakte mit Einzelfallcharakter sind. Eine Bescheinigung kann gleichzeitig für mehrere Zwecke und für ein oder mehrere Grundstücke ausgestellt werden.
Katastervorgänge ohne Städtebaubescheinigung sind absolut nichtig
Vereinigungen und Teilungen von Grundstücken, die Eintragung von Wegerechten sowie die Erfassung oder erneute Erfassung von Grundstücken im Grundbuch im Hinblick auf die technischen Vorgaben der genehmigten Raumordnungs- und Städtebauunterlagen sowie die zugehörigen Rechtsgeschäfte, die ohne Städtebaubescheinigung für Katastervorgänge oder unter Verstoß gegen deren Bedingungen vorgenommen werden, sind absolut nichtig. Ausnahmsweise ist die Städtebaubescheinigung für Katastervorgänge bei der Errichtung von Ingenieurbauwerken nicht erforderlich.
2. Innerhalb welcher Frist die Städtebaubescheinigung ausgestellt wird
Die Fristen für die Ausstellung der Städtebaubescheinigung unterscheiden sich je nach deren Kategorie:
- Bescheinigung für Informationszwecke: höchstens 5 Arbeitstage, wenn die Behörde über ein funktionsfähiges IT-System verfügt (in diesem Fall wird die Bescheinigung automatisch ausgestellt), und bis zur Inbetriebnahme dieses Systems höchstens 10 Arbeitstage;
- Bescheinigung für Katastervorgänge: höchstens 10 Arbeitstage;
- Bescheinigung für die Errichtung oder den Abbruch von Gebäuden und Geländegestaltungen: höchstens 15 Arbeitstage;
- Bescheinigung für die Errichtung oder den Abbruch von Ingenieurbauwerken: 15 Arbeitstage ab Antragstellung durch den Bauherrn.
In der Praxis ist es wichtig, zunächst den Zweck des Antrags zu bestimmen, da dieser die Kategorie der Städtebaubescheinigung und damit das anwendbare Verfahren festlegt.
3. Wie lange die Städtebaubescheinigung gültig ist
Bei der Städtebaubescheinigung für die Errichtung oder den Abbruch legt die ausstellende Behörde die Gültigkeitsdauer auf 12 bis 36 Monate ab dem Ausstellungsdatum fest, abhängig vom Zweck des Antrags, von der Komplexität der Investition und den städtebaulichen Merkmalen des Gebiets sowie vom Fortbestand der Gültigkeit der anwendbaren Städtebauunterlagen.
Je nach Projekt können mehrere aufeinanderfolgende Phasen bestehen: Einholung der Stellungnahmen, Erstellung der Unterlagen, Erlangung der Genehmigung und Erfüllung der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen. Die Gültigkeit der Städtebaubescheinigung ist daher anhand des konkreten Projektzeitplans zu überwachen. Einige praktische Regeln sind zu beachten:
- die Verlängerung ist mindestens 15 Arbeitstage vor Ablauf zu beantragen und wird für höchstens 24 Monate gewährt, danach ist die Ausstellung einer neuen Bescheinigung zwingend; wird diese Frist nicht eingehalten, erlischt die Gültigkeit;
- die Gültigkeit erlischt auch dann, wenn der Inhaber die Bauabsicht aufgibt; in diesem Fall ist er verpflichtet, die ausstellende Behörde zu benachrichtigen;
- schreibt die Bescheinigung die Erstellung eines zonalen Bebauungsplans (PUZ) oder eines Detailbebauungsplans (PUD) vor, kann sie für den beantragten Zweck erst nach Genehmigung dieser Unterlagen verwendet werden und bleibt nach der Genehmigung weitere 12 Monate gültig;
- die mit der Städtebaubescheinigung und den erlangten Stellungnahmen verbundenen Rechte und Pflichten gehen bei einem Inhaberwechsel vor Erteilung der Genehmigung kraft Gesetzes auf den neuen Inhaber über;
- vor dem 25. August 2026 (dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzbuchs) ausgestellte Städtebaubescheinigungen bleiben gültig.
4. Was vor Projektbeginn in der Städtebaubescheinigung zu prüfen ist
Die Städtebaubescheinigung spielt eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der für ein bestimmtes Grundstück geltenden Rechtslage und bei der Festlegung der Voraussetzungen für die Durchführung des beabsichtigten Vorhabens. Vor Projektbeginn sind gegebenenfalls zu prüfen:
- die rechtlichen Verhältnisse des Grundstücks (Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Dienstbarkeiten im öffentlichen Interesse, Lage innerhalb oder außerhalb der bebauten Ortslage (intravilan / extravilan), besondere Schutzregelungen);
- die wirtschaftlichen Verhältnisse (derzeitige Nutzung, zulässige oder unzulässige Nutzungen);
- die technischen Vorgaben: die städtebaulichen Kennzahlen (Grundflächenzahl (POT), Geschossflächenzahl (CUT)), die zulässige Gebäudehöhe, die Abstandsflächen, die Anbindung an öffentliche Straßen und das Vorhandensein von Versorgungsanschlüssen;
- etwaige Beschränkungen oder Verbote;
- die Notwendigkeit zusätzlicher Städtebauunterlagen;
- die Liste der Fachgutachten und die vollständige Liste der für die Errichtung erforderlichen Stellungnahmen und Zustimmungen (avize și acorduri).
Mit anderen Worten: Die Städtebaubescheinigung ist einer der Ausgangspunkte des Projekts, die rechtliche Prüfung darf sich jedoch nicht auf ihr bloßes Vorliegen beschränken.
Bereiten Sie ein Immobilien- oder Energieprojekt vor? Wir prüfen die Städtebaubescheinigung und den Genehmigungszeitplan, bevor Sie in die Planung investieren.
5. Die Baugenehmigung nach dem Städtebaugesetzbuch
Nach Art. 246 Abs. 1 des Gesetzbuchs ist die Baugenehmigung der Verwaltungsakt mit Einzelfallcharakter, auf dessen Grundlage die Ausführung von Bauarbeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu Standort, Entwurf, Ausführung, Betrieb und Nachnutzung von Bauwerken zulässig ist. Sie wird für die Errichtung neuer Bauwerke, für Arbeiten an Geländegestaltungen und für Eingriffe in bestehende Bauwerke erteilt.
Das Gesetzbuch sieht ein nach der Art des Bauwerks differenziertes Genehmigungsverfahren vor: (1) Gebäude, (2) Ingenieurbauwerke und (3) Geländegestaltungen. Zudem gilt:
- vorläufige Genehmigungen werden nicht mehr erteilt;
- für ein Investitionsvorhaben, das sowohl Neubauten als auch Geländegestaltungen, Eingriffe oder Abbrüche umfasst, wird eine einzige Genehmigung beantragt, in der die Kategorien der Arbeiten gesondert ausgewiesen werden;
- für mehrere auf demselben Grundstück gelegene Investitionsvorhaben kann auf Antrag für jedes Vorhaben eine eigene Genehmigung auf Grundlage derselben Städtebaubescheinigung erteilt werden;
- nach der Genehmigung der Bauarbeiten eintretende Änderungen der Planungsvorgaben werden durch eine Änderungsgenehmigung genehmigt, die innerhalb der Gültigkeitsdauer der ursprünglichen Genehmigung und vor Ausführung der Änderungen zu beantragen ist;
- die Legalisierungsgenehmigung für ohne Genehmigung oder unter Verstoß gegen diese ausgeführte Arbeiten hat einen engen Anwendungsbereich: vor allem Einfamilienhäuser und Nebengebäude mit einer Bruttogeschossfläche von höchstens 150 m² außerhalb von Schutzgebieten sowie Balkonverglasungen;
- bestimmte Arbeiten können in den im Gesetzbuch ausdrücklich vorgesehenen Fällen im vereinfachten Anzeigeverfahren oder ganz ohne Formalitäten ausgeführt werden.
Wer eine Baugenehmigung gerichtlich anfechten kann, erläutern wir in unserem Beitrag zur CCR-Entscheidung Nr. 643/2024 und dem Städtebaugesetzbuch.
6. Verfahrensschritte und Fristen für die Erteilung der Baugenehmigung
Das Genehmigungsverfahren beginnt mit dem Antrag auf die Städtebaubescheinigung für die Errichtung oder den Abbruch und setzt sich fort mit der Erstellung der Fachgutachten, der Erstellung der Genehmigungsplanung (und gegebenenfalls der Planung der Baustelleneinrichtung), der Durchführung des Umweltverfahrens, der Einholung der Stellungnahmen und Zustimmungen, gegebenenfalls der Erstellung eines PUD, der Antragstellung und der Erteilung der Genehmigung.
Die Unterlagen werden bei der zuständigen Behörde oder, nach deren Inbetriebnahme, über die nationale zentrale Anlaufstelle (Ghișeul unic național) in schriftlicher oder digitaler Form eingereicht. Die wichtigsten Fristen sind:
- die Behörde teilt binnen höchstens 10 Arbeitstagen ab Registrierung sämtliche Mängel der Unterlagen mit, und der Antragsteller hat höchstens 3 Monate Zeit, diese zu vervollständigen;
- die Genehmigung wird binnen höchstens 30 Kalendertagen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erteilt;
- auf Antrag des Bauherrn kann die Genehmigung gegen Zahlung einer Gebühr im Eilverfahren binnen bis zu 7 Arbeitstagen erteilt werden;
- entscheidet sich der Antragsteller für die Einheitszustimmung durch die Kommission für die Einheitszustimmung (Comisia de acord unic), beginnt die 30-Tage-Frist mit der Erteilung der Einheitszustimmung.
7. Gültigkeit und Übertragung der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist ab Erteilung 3 Jahre gültig; innerhalb dieses Zeitraums muss mit den Arbeiten begonnen werden. Nach dem der ausstellenden Behörde angezeigten Baubeginn erstreckt sich die Gültigkeit auf die gesamte in der Genehmigung festgelegte Ausführungsdauer. Wird der Baubeginn nicht angezeigt, berechnet sich die Ausführungsdauer ab dem Datum der Erteilung der Genehmigung. Weitere relevante Aspekte:
- die Gültigkeit der Genehmigung kann ein einziges Mal für höchstens 12 Monate durch begründete Mitteilung an die ausstellende Behörde ausgesetzt werden;
- eine Verlängerung der 3-Jahres-Frist ist unzulässig; es kann jedoch ein einziges Mal eine Verlängerung der Ausführungsdauer um höchstens 12 Monate gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 30 % der ursprünglichen Gebühr beantragt werden;
- die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn mit den Arbeiten nicht begonnen wird, wenn sie nicht innerhalb der Ausführungsdauer (ohne Verlängerung) abgeschlossen werden oder wenn die Ausführung länger als 24 Monate unterbrochen wird, ausgenommen bei Rechtsstreitigkeiten und in Fällen höherer Gewalt;
- die in der Städtebaubescheinigung geforderten Stellungnahmen und Zustimmungen bleiben bis zur Abnahme gültig, sofern keine neuen Umstände eintreten;
- bei einem Inhaberwechsel während der Ausführung gehen die mit der Genehmigung verbundenen Rechte und Pflichten kraft Gesetzes auf den neuen Inhaber über – ein Aspekt, der bei Transaktionen über in Entwicklung befindliche Projekte von besonderer Bedeutung ist.
Zu den Prüfungen beim Erwerb eines in Entwicklung befindlichen Projekts lesen Sie auch unseren Leitfaden zur rechtlichen Due Diligence bei Photovoltaik- und BESS-Projekten.
8. Wer die Städtebaubescheinigung und die Baugenehmigung beantragen kann
Eine der wichtigsten Unterscheidungen des Gesetzbuchs betrifft die Stellung des Antragstellers. Diese unterscheidet sich je nach beantragtem Akt und Art der Arbeiten.
Die Städtebaubescheinigung
- für Informationszwecke: jede interessierte natürliche oder juristische Person;
- für Katastervorgänge: der Inhaber des Eigentumsrechts oder eine von ihm bevollmächtigte Person;
- für Gebäude und Geländegestaltungen: der Inhaber eines dinglichen Rechts am Grundstück;
- für Ingenieurbauwerke: der Bauherr, ohne dass dieser ein dingliches Hauptrecht am Grundstück innehaben muss.
Die Baugenehmigung: der Grundsatz
Die Genehmigung wird auf Antrag der Inhaber des Rechts zur Ausführung der Arbeiten erteilt [Art. 248 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 245 Abs. 3 des Gesetzbuchs], und zwar:
- der Inhaber des Eigentumsrechts;
- der Inhaber sonstiger dem öffentlichen Eigentum entsprechender dinglicher Rechte (Verwaltungs-, Konzessions- und unentgeltliches Nutzungsrecht) unter Beachtung des begründenden Rechtsakts oder mit Zustimmung des Eigentümers.
Bei Einreichung der Unterlagen weist der Antragsteller das Eigentumsrecht oder ein sonstiges dingliches Recht oder einen schuldrechtlichen Anspruch nach, das bzw. der zum Bauen berechtigt, und im Antrag ist das Recht anzugeben, auf dessen Grundlage er gestellt wird.
Die Baugenehmigung: Ausnahmen
- ein schuldrechtlicher Anspruch (z. B. aus einem Mietvertrag) berechtigt nur zur Ausführung der in Art. 245 Abs. 4 des Gesetzbuchs abschließend aufgezählten Arbeiten, nämlich: vorübergehende Bauten, Reparaturen und nichttragende, demontierbare Innenraumaufteilungen mit Zustimmung des Eigentümers; bestimmte Arbeiten im Erdöl- und Erdgassektor sowie an Wasser- und Abwassersystemen; sonstige Arbeiten in den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen;
- für Ingenieurbauwerke von öffentlichem Interesse wird die Genehmigung auch auf Antrag anderer Personen als der Inhaber dinglicher Hauptrechte an den Grundstücken erteilt;
- für die nationalen Fernleitungs- bzw. Übertragungsnetze für Strom, Erdgas und Rohöl ersetzen die Lizenz, der Konzessionsvertrag, das Erdölabkommen oder gegebenenfalls der Mietvertrag den Rechtstitel am Grundstück, sofern die Eigentümer benachrichtigt und die Entschädigungen und Schadensersatzleistungen gezahlt oder hinterlegt werden;
- die Baustelleneinrichtung kann auf Antrag des Bauunternehmers auf Grundlage des Bauvertrags gesondert genehmigt werden.
9. Was Ingenieurbauwerke sind
Ingenieurbauwerke sind dauerhafte Bauwerke, die nicht in die Kategorie der Gebäude und Geländegestaltungen fallen, etwa Verkehrsinfrastruktur, wasserbauliche Anlagen, Bergbauanlagen, Energieinfrastruktur oder Anlagen der elektronischen Kommunikation. Art. 326 Abs. 3 des Gesetzbuchs zählt die Ingenieurbauwerke auf, die dem besonderen Genehmigungsregime unterliegen:
- Verkehrsinfrastruktur von nationalem Interesse;
- Infrastruktur im Energiebereich, d. h. Energieinfrastruktur;
- elektronische Kommunikationsnetze und die zugehörige physische Infrastruktur;
- wasserwirtschaftliche Anlagen;
- wasserbauliche Anlagen;
- Bergbauanlagen;
- sonstige Ingenieurbauwerke, die für Vorhaben von öffentlichem Interesse auf lokaler und Kreisebene erforderlich sind.
Im Vergleich dazu sind Gebäude Bauwerke, die der Unterbringung von Menschen, Tieren, technischen Anlagen oder Materialien oder der Ausübung menschlicher Tätigkeiten dienen, während Geländegestaltungen unter anderem zivile und bodenverbessernde Anlagen, provisorische Bauten, Grün- und öffentliche Flächen, Bohrungen, Aushubarbeiten und die Baustelleneinrichtung umfassen.
10. Warum Energieprojekte Ingenieurbauwerke sind
Das Gesetzbuch definiert den Begriff „Energieinfrastruktur“ nicht, doch sprechen nach unserer Auslegung mehrere Bestimmungen für die Einordnung von Energieprojekten in die Kategorie der Ingenieurbauwerke:
- Art. 369 Abs. 5 und Art. 326 Abs. 3 Buchst. b des Gesetzbuchs nennen die Energieinfrastruktur ausdrücklich unter den Ingenieurbauwerken;
- Anhang Nr. 6 zum Gesetzbuch (Einstufung der Bauwerke in Schadensfolgeklassen) führt in der Spalte für Ingenieurbauwerke Wind- und Photovoltaikkraftwerke, Kraftwerke zur Energieerzeugung außer Kern-, Wind- und Photovoltaikkraftwerken, Kernkraftwerke sowie die Masten von Freileitungen zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie auf;
- Art. 252 Buchst. i des Gesetzbuchs behandelt Erzeugungs- und Speicherkapazitäten für Strom und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen einheitlich, zusammen mit den Umspannwerken, Kabeln und Netzanschlussanlagen an das öffentliche Stromnetz.
Die Einordnung hat wichtige praktische Folgen:
- die Städtebaubescheinigung für Ingenieurbauwerke kann vom Bauherrn ohne dingliches Hauptrecht am Grundstück erlangt werden;
- für die Zusammenlegung oder Teilung von Grundstücken ist keine Städtebaubescheinigung für Katastervorgänge erforderlich;
- die Zustimmung der Nachbarn ist für Ingenieurbauwerke von öffentlichem Interesse nicht erforderlich;
- Teilabnahmen für einzelne Bauwerksteile oder Abschnitte sind möglich.
11. Besondere Regeln für Photovoltaik-, Wind- und Speicherprojekte
Erzeugungs- und Speicherkapazitäten für Strom und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen außerhalb der bebauten Ortslage (extravilan), einschließlich Umspannwerken, Kabeln und Netzanschlussanlagen, können auf Grundlage der Baugenehmigung ohne Erstellung neuer Städtebauunterlagen errichtet werden. Für Erzeugungskapazitäten innerhalb der bebauten Ortslage (intravilan), die nicht dem Eigenverbrauch dienen, werden die Lösung und die Beziehungen zu den Nachbargrundstücken in einem PUD im Einzelnen festgelegt.
Bau- oder Abbruchgenehmigungen für Ingenieurbauwerke, die außerhalb der bebauten Ortslage ausgeführt werden, mit Ausnahme elektronischer Kommunikationsnetze und der zugehörigen physischen Infrastruktur, werden unter Beachtung der nach dem Gesetz begutachteten und genehmigten Raumordnungspläne erteilt.
Erkundungs- und Prospektionsarbeiten, Bohrungen und Aushubarbeiten, die für geotechnische Untersuchungen für Steinbrüche, Kiesgruben, Gas- und Erdölbohrungen, Kapazitäten zur Erzeugung von Strom und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen sowie für sonstige Abbauvorhaben erforderlich sind, können ohne neue Städtebauunterlagen auf Grundlage der geltenden städtebaulichen Vorschriften durchgeführt werden.
Die regulatorischen Besonderheiten der Speicherung erläutern wir in unserem Leitfaden zu BESS-Projekten in Rumänien, den allgemeinen Investitionsrahmen in unserem Leitfaden zu Investitionen in erneuerbare Energien in Rumänien.
Entwickeln oder erwerben Sie ein Photovoltaik-, Wind- oder BESS-Projekt? Wir klären, welche Städtebaubescheinigung erforderlich ist und welche Genehmigungen folgen.
12. Übergangsregelung
Verfahren zur Erstellung, Begutachtung und Genehmigung von Städtebauunterlagen, die vor dem 25. August 2026 eingeleitet wurden, unterliegen weiterhin dem zum Zeitpunkt ihrer Einleitung geltenden Recht, und zuvor ausgestellte Städtebaubescheinigungen bleiben gültig.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Gesetz Nr. 169/2026?
Es ist das Gesetzbuch für Raumordnung, Städtebau und Bauwesen, das seit dem 25. August 2026 in Kraft ist. Das Gesetzbuch führt die Vorschriften, die sich zuvor vor allem im Gesetz Nr. 50/1991, im Gesetz Nr. 10/1995 und im Gesetz Nr. 350/2001 fanden, in einem einzigen Rechtsakt zusammen.
Innerhalb welcher Frist wird die Baugenehmigung nach dem neuen Gesetzbuch erteilt?
Binnen höchstens 30 Kalendertagen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen. Auf Antrag des Bauherrn und gegen Zahlung einer Gebühr kann die Genehmigung im Eilverfahren binnen bis zu 7 Arbeitstagen erteilt werden.
Kann die Baugenehmigung verlängert werden?
Die 3-Jahres-Frist für den Baubeginn kann nicht verlängert werden. Verlängert werden kann ein einziges Mal die Ausführungsdauer, um höchstens 12 Monate, gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 30 % der ursprünglichen Gebühr.
Sind vor dem 25. August 2026 ausgestellte Städtebaubescheinigungen weiterhin gültig?
Ja. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzbuchs ausgestellte Städtebaubescheinigungen bleiben gültig.
Kann ein Projektentwickler, der nicht Eigentümer des Grundstücks ist, die Städtebaubescheinigung für einen Photovoltaikpark erhalten?
Ja. Energieprojekte fallen in der Regel in die Kategorie der Ingenieurbauwerke, und die Städtebaubescheinigung für Ingenieurbauwerke kann vom Bauherrn ohne dingliches Hauptrecht am Grundstück beantragt werden. Für die Baugenehmigung ist das Recht am Grundstück gesondert nach den in Abschnitt 8 dargestellten Regeln zu prüfen.
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Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die anwendbare Rechtslage ist anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Projekts und der zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Rechtsvorschriften zu beurteilen.


