Ein Photovoltaikprojekt oder ein Projekt für ein Batteriespeichersystem (BESS) wird in der Regel vor Baubeginn erworben. Der Investor zahlt für Grundstück, Rechte, behördliche Stellungnahmen und die zugewiesene Netzkapazität, und der ausgehandelte Kaufpreis beruht auf der Prämisse, dass all dies vorhanden, wirksam und in sich stimmig ist. Die Legal Due Diligence prüft genau diese Prämisse: ob das Projekt mit den Parametern, die dem Preisangebot zugrunde lagen, errichtet, an das Netz angeschlossen und betrieben werden kann.
Im Jahr 2026 ist die Prüfung anspruchsvoller geworden. Seit dem 25. Mai 2026 gelten neue Regeln der Nationalen Regulierungsbehörde für den Energiebereich (ANRE) für den Netzanschluss und die Genehmigung von Erzeugungs- und Speicheranlagen (ANRE-Anordnung Nr. 15/2026), seit dem 25. August 2026 richtet sich die Genehmigung von Bauvorhaben nach dem Gesetzbuch über Raumordnung, Städtebau und Bauwesen (Gesetz Nr. 169/2026), und die Prüfschwelle für ausländische Investitionen wurde durch die Dringlichkeitsverordnung der Regierung (O.U.G.) Nr. 17/2026 angehoben. Zu den technischen und regulatorischen Besonderheiten von Speicherprojekten können Sie auch unseren Leitfaden zu BESS-Projekten in Rumänien heranziehen.
1. Ziel der Legal Due Diligence bei einer Energietransaktion
Der Erwerb kann entweder durch den Kauf der Gesellschaftsanteile der Projektgesellschaft (SPV) erfolgen (Share Deal) oder durch die unmittelbare Übernahme der Vermögenswerte: Grundstück, Rechte, Genehmigungen und Verträge (Asset Deal). Im ersten Fall übernimmt der Investor die Gesellschaft mit ihrer gesamten Vorgeschichte, einschließlich etwaiger Verbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten. Im zweiten Fall ist zu prüfen, welche Rechte und Genehmigungen tatsächlich auf den Erwerber übertragen werden können und unter welchen Voraussetzungen.
Unabhängig von der Struktur lautet die zentrale Frage stets gleich: Stützen sich die Projektunterlagen gegenseitig? Eine ATR, die für eine bestimmte Leistung erteilt wurde, eine Baugenehmigung für eine andere Konfiguration und ein Erbbaurecht (drept de superficie), das vor dem Ende des Betriebs ausläuft, können jeweils für sich betrachtet wirksame Dokumente sein. Zusammen können sie das Projekt unfinanzierbar machen.
Ergebnis der Prüfung ist der Due-Diligence-Bericht, der die Risiken identifiziert, nach ihrer Bedeutung einstuft und vorschlägt, wie sie in dem abzuschließenden Vertrag zu behandeln sind: aufschiebende Bedingungen (Conditions Precedent), Kaufpreisanpassungen, Gewährleistungen und Garantien (Representations and Warranties) oder spezifische Freistellungen (Specific Indemnities).
2. Checkliste der Legal Due Diligence für Photovoltaik- und BESS-Projekte
Die Projektgesellschaft (SPV)
- Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterstruktur und wirtschaftlich Berechtigter;
- Belastungen der Gesellschaftsanteile und des Gesellschaftsvermögens (Pfandrechte, Hypotheken, Beschlagnahmen);
- laufende Verträge, gegenüber dem Projektentwickler oder Dritten eingegangene Verpflichtungen sowie Change-of-Control-Klauseln;
- die steuerliche Situation, einschließlich der für 2026 geschuldeten Sonderbautensteuer – dem letzten Anwendungsjahr vor ihrer Aufhebung im Jahr 2027;
- Rechtsstreitigkeiten und Verwaltungsverfahren.
Grundstück
Der Investor muss den Rechtstitel am Grundstück (Eigentum, Erbbaurecht, Konzession oder sonstiges dingliches Recht), dessen Eintragung im Grundbuch und die Dauer, für die das Recht bestellt wurde, prüfen. Das Recht muss den gesamten Zeitraum der Errichtung, des Betriebs und des Rückbaus abdecken, ebenso den Zugang und die Trasse der Anschlussleitungen, und zwar durch Dienstbarkeiten oder andere gegenüber Dritten wirksame Rechte.
Für landwirtschaftliche Flächen außerhalb der bebauten Ortslage (extravilan) erlaubt Art. 92 Abs. 2 Buchst. j des Bodenfondsgesetzes Nr. 18/1991 die Errichtung von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien und von Stromspeichereinheiten auf einer Fläche von höchstens 50 ha. Zudem sind die Nutzungskategorie, die Bodenqualitätsklasse und das Verfahren zur Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu prüfen.
Das Recht am Grundstück ist auch für den Netzanschluss maßgeblich: Nach den ANRE-Regeln müssen dessen Bestehen und Umfang bei Einreichung des Netzanschlussantrags nachgewiesen werden, und das Recht muss mindestens bis zum Ende des Jahres gelten, in dem die endgültige Inbetriebnahme der Anlage des Netznutzers vorgesehen ist.
Städtebau und Baugenehmigung
Seit dem 25. August 2026 ist die Genehmigung von Bauvorhaben im Gesetzbuch über Raumordnung, Städtebau und Bauwesen (Gesetz Nr. 169/2026) geregelt, das das Gesetz Nr. 50/1991 und das Gesetz Nr. 350/2001 ersetzt hat. Vor diesem Zeitpunkt eingeleitete Verfahren unterliegen grundsätzlich weiterhin dem alten Recht, und zuvor erteilte städtebauliche Bescheinigungen und Baugenehmigungen bleiben gültig. Für jedes Projekt ist daher das anwendbare Regime zu bestimmen.
Zu prüfen sind die städtebauliche Bescheinigung (certificat de urbanism), die städtebaulichen Planungsunterlagen, auf denen das Projekt beruht, die erforderlichen Stellungnahmen und Zustimmungen, die Baugenehmigung und deren Gültigkeitsdauer. Gesondert ist das Anfechtungsrisiko zu analysieren: Die Baugenehmigung kann von jeder Person, die sich in ihren Rechten verletzt sieht, vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden (dies hat auch das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung Nr. 643/2024 bestätigt). Für Dritte laufen die Fristen ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von der Genehmigung; daher ist der Zeitpunkt ihrer Bekanntmachung mit den gesetzlich vorgesehenen Mitteln sorgfältig zu dokumentieren.
Netzanschluss und Sicherheiten
Zu prüfen sind die technische Netzanschlussgenehmigung (ATR), der Netzanschlussvertrag, die genehmigte Leistung, der Netzanschlusspunkt, die Spannungsebene, die Netzverstärkungsmaßnahmen und die Ausführungsfristen. Bei einem BESS muss die ATR sowohl die genehmigte Bezugsleistung aus dem Netz als auch die genehmigte Einspeiseleistung in das Netz vorsehen.
Mit der seit dem 25. Mai 2026 geltenden ANRE-Anordnung Nr. 15/2026 wurde die finanzielle Sicherheit für die Erteilung der ATR für Erzeugungsstandorte oder gemischte Standorte mit einer genehmigten Leistung von über 1 MW von 5 % auf 20 % des Netzanschlussentgelts ohne MwSt. angehoben. Die Sicherheit wird in Anspruch genommen, wenn das Projekt nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen voranschreitet. Der Due-Diligence-Bericht muss aufzeigen, ob die Sicherheiten gestellt wurden, in welcher Höhe, wer sie nach dem Vollzug der Transaktion (Closing) trägt und in welchen Fällen sie in Anspruch genommen werden können.
Die Beendigung des Netzanschlussvertrags führt, gleich aus welchem Grund, zum Erlöschen der ATR. Daher ist jede versäumte Frist im Netzanschluss- oder Genehmigungsverfahren als wesentliches Risiko für den Projektwert zu behandeln.
Genehmigung und Lizenzierung durch die ANRE
Für Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen mit einer Leistung von über 1 MW ist eine Errichtungsgenehmigung der ANRE erforderlich. Die ANRE-Anordnung Nr. 16/2026 hat für nach dem 25. Mai 2026 gestellte Anträge eine Sicherheit von 30 EUR/kW, bezogen auf die in der ATR ausgewiesene installierte Leistung, eingeführt, die bis zur endgültigen Abnahme der Arbeiten bestehen bleibt. Befreit sind unter anderem Antragsteller, die die Stellung einer Erfüllungssicherheit im Rahmen eines Differenzvertrags (Contract for Difference, CfD) nachweisen.
Die Errichtungsgenehmigung ist vor Abschluss des Vertrags über die Errichtung der Netzanschlussanlage einzuholen, spätestens jedoch 12 Monate nach Abschluss des Netzanschlussvertrags und höchstens 18 Monate nach Erteilung der ATR; bei nicht zu vertretenden Verzögerungen ist eine Verlängerung möglich. Für bestehende Netzanschlussverträge gilt als Übergangsfrist der 25. Mai 2027. Die Nichteinhaltung der Fristen führt zum Erlöschen der ATR und zur Beendigung des Netzanschlussvertrags kraft Gesetzes.
Der kommerzielle Betrieb erfordert grundsätzlich eine ANRE-Lizenz. Ein einer Erzeugungsanlage hinzugefügtes BESS wird in deren Lizenz einbezogen, während ein eigenständiges BESS eine eigene Lizenz benötigt.
Umwelt und Brandschutz
Der Rechtsakt der Umweltbehörde muss der aktuellen Konfiguration des Projekts entsprechen. Die auferlegten Auflagen (Monitoring, Wassersammlung, Lärmgrenzwerte) wirken sich auf Kosten und Zeitplan aus. Bei BESS können die Brandschutzanforderungen an die Batterietechnologie, die Sicherheitsabstände und die Zufahrtswege für Einsatzkräfte die nutzbare Fläche und damit die installierbare Kapazität begrenzen.
Projektverträge
Analysiert werden der EPC-Vertrag, die Lieferverträge für die Ausrüstung, der Betriebs- und Wartungsvertrag (O&M), die Stromabnahmeverträge (PPA) und gegebenenfalls der Differenzvertrag (CfD). Das Hauptaugenmerk liegt auf Change-of-Control-Klauseln, den für eine Abtretung erforderlichen Zustimmungen und den Sicherheiten, die die Gegenpartei in Anspruch nehmen kann.
Rechtsstreitigkeiten und Anfechtungen
Geprüft werden anhängige Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf das Grundstück, die Genehmigungen oder die Verträge, verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe gegen Städtebau- und Umweltakte sowie etwaige ANRE-Verfahren. Finanzierer verlangen in der Regel die Bestätigung, dass die Anfechtungsfristen abgelaufen sind oder dass keine Rechtsstreitigkeiten bestehen, die das Projekt beeinträchtigen.
Bewerten Sie den Erwerb eines Photovoltaik- oder BESS-Projekts? Wir prüfen die Projektunterlagen und sagen Ihnen, welche Risiken vor der Unterzeichnung im Vertrag abgesichert werden müssen.
3. Ready-to-Build: Warum der Begriff im Vertrag definiert werden muss
In der Transaktionspraxis gilt ein Projekt als baureif (Ready-to-Build / RTB), wenn es über alle für den Baubeginn erforderlichen Rechte, Stellungnahmen und Genehmigungen verfügt. Der Begriff ist jedoch gesetzlich nicht definiert und wird in Transaktionen mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Meinungsverschiedenheiten treten in der Regel erst im Zeitpunkt der Zahlung zutage.
Daher muss der Kaufvertrag die Unterlagen und Voraussetzungen, die den RTB-Status ausmachen, konkret aufzählen: die im Grundbuch eingetragenen Grundstücksrechte, bestellt für einen ausreichenden Zeitraum, der Errichtung, Betrieb und Rückbau des Projekts abdeckt; die gültige Baugenehmigung; die ATR und den wirksamen Netzanschlussvertrag samt den dazugehörigen gestellten Sicherheiten; die von der ANRE erteilte Errichtungsgenehmigung; den Verwaltungsakt der Umweltbehörde sowie gegebenenfalls die Brandschutzgenehmigungen. Jedes Dokument ist anhand der Konfiguration zu prüfen, die tatsächlich errichtet wird. Ein vollständiger Satz von Unterlagen, die unterschiedliche Konfigurationen beschreiben, ist nicht gleichbedeutend mit einem RTB-Projekt.
Wird das Projekt vor Erreichen des RTB-Status erworben, wird der Kaufpreis in der Regel in Tranchen strukturiert, die an das Erreichen bestimmter Meilensteine (Milestones) geknüpft sind. Der Vertrag muss mindestens drei Punkte regeln:
- was geschieht, wenn ein Meilenstein nicht fristgerecht erreicht wird (zum Beispiel Kaufpreisanpassung, Rücktrittsrecht),
- den Stichtag, bis zu dem die aufschiebenden Bedingungen erfüllt sein müssen (Long-Stop Date), und
- wer zwischen Unterzeichnung und Closing das Risiko der Inanspruchnahme der Sicherheiten trägt.
Die in der Due Diligence festgestellten Risiken werden je nach ihrer Art unterschiedlich behandelt. Ein fehlendes oder mangelhaftes Dokument wird zur aufschiebenden Bedingung. Ein quantifizierbares Risiko, etwa eine Netzanschlusssicherheit, die in Anspruch genommen werden kann, kann eine Kaufpreisanpassung oder eine spezifische Freistellung rechtfertigen. Allgemeine Risiken werden durch Gewährleistungen und Garantien des Verkäufers abgedeckt, verbunden mit den im Einzelfall ausgehandelten Haftungsbeschränkungen.
4. Für die Transaktion erforderliche Genehmigungen: CEISD und Fusionskontrolle
Die Genehmigung des Projekts und die Genehmigung der Investition sind getrennte Rechtsfragen mit unterschiedlichen beteiligten Behörden, Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Eine ATR, eine Baugenehmigung oder eine ANRE-Genehmigung ersetzen nicht die Genehmigung der Investition, wenn diese vorgeschrieben ist.
Nach der O.U.G. Nr. 46/2022, geändert durch die O.U.G. Nr. 17/2026, liegt die allgemeine Prüfschwelle für Investitionen bei 5 Mio. EUR. Das Regime gilt auch für Investoren aus der Europäischen Union, einschließlich juristischer Personen mit Sitz in Rumänien, und Energie sowie Energieinfrastruktur zählen zu den erfassten Bereichen. Auch der unmittelbare Erwerb der Vermögenswerte eines Projekts kann die Genehmigungspflicht auslösen, da Energiespeicherung und kritische Energieinfrastruktur zu den sensiblen Sektoren gehören, in denen sich das Regime auch auf Vermögenswerte erstreckt. Zusammenhängende Vorgänge desselben Investors innerhalb von 12 Monaten werden zusammengerechnet, sodass Kapitalerhöhungen und die Baufinanzierung von Anfang an einzukalkulieren sind. Auch Investitionen unterhalb der Schwelle können geprüft werden, wenn sie geeignet sind, die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Die Investition darf vor Erteilung der Genehmigung nicht durchgeführt werden; ein Verstoß gegen diese Pflicht kann Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes sowie die Aufhebung der Investition nach sich ziehen. Ist eine Genehmigung erforderlich, wird sie als aufschiebende Bedingung für den Vollzug der Transaktion vereinbart. Einzelheiten zum Verfahren erläutern wir in unserem Beitrag zur CEISD-Genehmigung ausländischer Investitionen.
Independent de examinarea investiției, tranzacția poate constitui o concentrare economică ce trebuie notificată Consiliului Concurenței înainte de implementare. Potrivit noului Regulament privind concentrările economice, aprobat prin Ordinul președintelui Consiliului Concurenței nr. 2.192/2026, în vigoare din 1 octombrie 2026, notificarea este obligatorie când cifra de afaceri cumulată a întreprinderilor implicate depășește echivalentul a 10 milioane EUR, iar cel puțin două dintre ele au realizat fiecare în România o cifră de afaceri de peste 4 milioane EUR.
5. Unterschiede zwischen einem Photovoltaik- und einem BESS-Projekt
Bei einem Photovoltaikpark konzentrieren sich die rechtlichen Risiken in der Regel auf das Grundstück, die beanspruchte Fläche und die genehmigte Einspeiseleistung. Bei einem BESS-Projekt muss die Prüfung zusätzlich den bidirektionalen Netzanschluss, die batteriespezifischen Brandschutzanforderungen sowie den Unterschied zwischen installierter Leistung (MW), Speicherkapazität in MWh und tatsächlich kommerziell verwertbarer Leistung umfassen.
Ein einem bestehenden Park hinzugefügtes (co-located) BESS nutzt dessen Grundstück, Umspannwerk und Netzanschlusspunkt. In diesem Fall muss die Due Diligence prüfen, ob die Ergänzung um einen Speicher mit der bestehenden ATR, den bestehenden Genehmigungen und der bestehenden Lizenz vereinbar ist oder ob diese angepasst werden müssen:
- die ATR und den Netzanschlussvertrag, insbesondere wenn der Speicher eine Leistungserhöhung oder einen Bezug aus dem Netz voraussetzt. Für Speicheranlagen von mindestens 5 MW, die einem bestehenden Erzeugungsstandort hinzugefügt werden, erfolgt die Zuweisung der Netzkapazität nach der auktionsbasierten ANRE-Methodik;
- die Baugenehmigung und den Umweltrechtsakt, da sich die Konfiguration des Standorts ändert;
- die Errichtungsgenehmigung und die ANRE-Lizenz: Der Inhaber muss die Änderung der Lizenz der Erzeugungsanlage beantragen, um die Speicheranlage und die damit ausgeübte Tätigkeit einzubeziehen;
- die Grundstücksrechte und die Projektverträge (EPC, O&M, PPA, Finanzierung), die Beschränkungen hinsichtlich einer Änderung der Konfiguration enthalten können.
Fazit
Der Wert eines in der Entwicklungsphase erworbenen Energieprojekts bestimmt sich danach, inwieweit seine Unterlagen die Errichtung, den Netzanschluss und den Betrieb ermöglichen. Im Jahr 2026 haben die neuen Regeln zu finanziellen Sicherheiten, Genehmigungsfristen und zum Erlöschen der ATR kraft Gesetzes den Projektzeitplan zu einem unmittelbaren Bestandteil des Kaufpreises gemacht. Die Prüfung dieser Fristen, die vertragliche Definition des RTB-Status und die Einbindung der CEISD- und fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen in den Transaktionszeitplan müssen vor der Unterzeichnung erfolgen, solange die Risiken noch verhandelbar sind. Nach der Unterzeichnung bleiben dem Käufer nur die Schutzmechanismen, die er ausgehandelt hat.
Häufig gestellte Fragen
Was prüft die Legal Due Diligence beim Erwerb eines Photovoltaikparks?
Die Prüfung umfasst die Projektgesellschaft, die Grundstücksrechte, die städtebaulichen Unterlagen und die Baugenehmigung, die ATR und den Netzanschlussvertrag, die gestellten Sicherheiten, die Errichtungsgenehmigung und die ANRE-Lizenz, die Dokumente der Umweltbehörde, die Projektverträge sowie etwaige Rechtsstreitigkeiten. Ziel ist festzustellen, ob das Projekt in der dem Investor vorgestellten Konfiguration errichtet, angeschlossen und betrieben werden kann und ob seine Unterlagen untereinander stimmig sind.
Was hat sich 2026 für Projekte in der Entwicklungsphase geändert?
Seit dem 25. Mai 2026 ist die Sicherheit für die Erteilung der ATR bei Erzeugungsstandorten oder kombinierten Verbrauchs- und Erzeugungsstandorten mit einer genehmigten Leistung von über 1 MW von 5 % auf 20 % des Netzanschlussentgelts ohne MwSt. gestiegen; für die Erteilung der Errichtungsgenehmigung ist eine Sicherheit von 30 EUR/kW zu stellen, die bis zur Abnahme der Arbeiten gilt. Bei bestehenden Netzanschlussverträgen muss die Errichtungsgenehmigung bis zum 25. Mai 2027 eingeholt werden; andernfalls enden diese Verträge kraft Gesetzes, zusammen mit der ATR. Seit dem 25. August 2026 unterliegen neue Anträge auf Baugenehmigung dem Gesetzbuch über Raumordnung, Städtebau und Bauwesen (Gesetz Nr. 169/2026).
Was bedeutet Ready-to-Build?
Den Status, in dem das Projekt über alle für den Baubeginn erforderlichen Rechte, Stellungnahmen und Genehmigungen verfügt. Da das Gesetz den Begriff nicht definiert, muss der Kaufvertrag die konkreten Unterlagen und Voraussetzungen, die diesen Status ausmachen, aufzählen und sie auf die zu errichtende Konfiguration beziehen.
Darf ein Photovoltaik- oder BESS-Projekt auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Das Bodenfondsgesetz Nr. 18/1991 erlaubt die Errichtung von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien und von Stromspeichereinheiten auf landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der bebauten Ortslage (extravilan) bis zu einer Fläche von 50 ha. Die Due Diligence prüft die Nutzungskategorie, die Bodenqualitätsklasse und das Verfahren zur Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung.
Ist für den Erwerb eines BESS-Projekts eine CEISD-Genehmigung erforderlich?
In vielen Fällen ja. Energie und Energieinfrastruktur gehören zu den erfassten Bereichen. Die allgemeine Prüfschwelle liegt bei 5 Mio. EUR, und das Regime gilt auch für Investoren aus der EU und aus Rumänien. Energiespeicherung und kritische Energieinfrastruktur zählen zu den Sektoren, in denen auch der unmittelbare Erwerb von Vermögenswerten unter das Regime fällt. Die konkrete Antwort hängt von der Transaktionsstruktur, dem Gesamtwert der Investition und der Identität des Investors ab.
Wie lange dauert eine Legal Due Diligence für ein Energieprojekt?
Die Dauer hängt vom Entwicklungsstand des Projekts, von der Anzahl der geprüften Projekte und vor allem von der Qualität und Vollständigkeit des Datenraums (Data Room / VDR) ab. Bei einem Photovoltaik- oder BESS-Projekt, dessen Unterlagen ordnungsgemäß und vollständig in nach Kategorien getrennten Dateien aufbereitet sind, wird die Prüfung in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Zugang zu den Unterlagen abgeschlossen. Bei Projektportfolios, bei Projekten mit komplexer Grundstückshistorie oder bei unvollständigen Unterlagen kann sie sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen.
Der Zeitplan verlängert sich in der Regel aufgrund von Faktoren außerhalb der eigentlichen Prüfung: fehlende Unterlagen, die beim Verkäufer angefordert werden müssen, Grundbuchauszüge oder Informationen des Netzbetreibers und der Behörden sowie Klärungen zur technischen Konfiguration.
Die Dauer der Due Diligence umfasst nicht die Einholung der für die Transaktion erforderlichen Genehmigungen. Die CEISD-Prüfung und gegebenenfalls die Anmeldung des Zusammenschlusses erfolgen nach der Unterzeichnung mit eigenen Fristen. Sie sind von Anfang an in den Transaktionszeitplan und in den Stichtag für die Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen (Long-Stop Date) einzuplanen.
Wer trägt die Netzanschlusssicherheiten nach dem Verkauf des Projekts?
Die Sicherheiten verbleiben in der Regel bei der Projektgesellschaft. Der Kaufvertrag muss regeln, ob der Kaufpreis sie einschließt, wer sie beim Closing ersetzt und wer eine etwaige Inanspruchnahme trägt.
Adesman & Asociații berät Investoren und Projektentwickler bei der Due Diligence, der Strukturierung und der Verhandlung von Transaktionen über Photovoltaik-, Wind- und BESS-Projekte in Rumänien. Erfahren Sie mehr über unsere Praxis im Bereich Energierecht.
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Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung zu einem bestimmten Projekt oder einer bestimmten Transaktion dar. Die anwendbare Rechtslage ist anhand der konkreten Merkmale des jeweiligen Projekts und der zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Rechtsvorschriften zu beurteilen.


