Rechtsanwälte für Steuerrecht und Steuerstreitigkeiten in Rumänien

Beratung und Vertretung gegenüber den Steuerbehörden, von der Betriebsprüfung bis zum Obersten Kassations- und Gerichtshof und zum Verfassungsgericht

Für Unternehmen, die Steuernachforderungen, abgelehnte Erstattungen oder Vollstreckungsmaßnahmen anfechten, und für solche, die es nicht so weit kommen lassen wollen

Adesman & Asociații unterstützt Unternehmen gegenüber der ANAF (rumänische Steuerverwaltung), den lokalen Steuerbehörden und anderen Kontrollbehörden in allen Phasen: Betriebsprüfung, Einspruch, Klage vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten und Vollstreckung.

Ein großer Teil der Erfahrung des Teams stammt aus Steuerstreitigkeiten über zweistellige Millionenbeträge in Euro, vor allem im Energiesektor. In einigen dieser Fälle sind Gerichte und Verfassungsgericht der Argumentation des Teams gefolgt, was zu Änderungen der Steuer- und Energiegesetzgebung beigetragen hat.

Für Steuerberechnung und Steuerplanung arbeiten wir mit Steuerberatungsgesellschaften zusammen. So erhält der Mandant die rechtliche und die buchhalterische Analyse in einer Akte.

 

Unsere Tätigkeitsbereiche

Betriebsprüfungen und Einsprüche

Wir begleiten Unternehmen während der Betriebsprüfung: Vorbereitung der Unterlagen, Stellungnahme zum Entwurf des Prüfungsberichts und Schlussbesprechung mit den Prüfern.

Nach Erlass des Steuerbescheids verfassen wir den Einspruch und vertreten ihn vor der zuständigen Stelle. Die in dieser Phase vorgebrachten Argumente zählen auch für ein späteres Gerichtsverfahren.


Steuerstreitigkeiten vor Gericht

Wir vertreten Mandanten vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten in Verfahren auf Aufhebung von Steuerbescheiden und anderen Steuerverwaltungsakten: Gewinnsteuer, Mehrwertsteuer (TVA), Abzugsfähigkeit von Aufwendungen (auch für konzerninterne Leistungen), Beiträge und Steuernachforderungen.

Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids bis zur Entscheidung des Rechtsstreits lässt sich vermeiden, dass das Unternehmen Beträge zahlt, die später aufgehoben werden könnten.


Mehrwertsteuererstattung

Wir unterstützen Unternehmen, wenn die Steuerbehörde eine Mehrwertsteuererstattung ganz oder teilweise ablehnt oder die Entscheidung über den Antrag ohne Grund verzögert. Wir fechten Ablehnungsbescheide an und klagen gegebenenfalls wegen ungerechtfertigter Untätigkeit.


Lokale Abgaben und Besteuerung industrieller Infrastruktur

Lokale Behörden erheben Steuern und Abgaben, die Industrie- und Energieprojekte erheblich belasten können, etwa die Gebäudesteuer auf Sonderbauten oder Gebühren für die Verlegung von Netzen.

Unser Team hat Energieerzeuger in Dutzenden Verfahren darüber vertreten, ob Windturbinentürme als Gebäude gelten und wie sie zu besteuern sind, mit Streitwerten von mehr als 38 Mio. EUR bzw. 40 Mio. EUR.


Besteuerung des Energiesektors

Der Energiesektor hat eigene Abgabepflichten, die häufig per Dringlichkeitsverordnung geändert werden. Wir haben Erzeuger erneuerbarer Energie in den Verfahren zum Beitrag zum Energiewendefonds vertreten, auch in dem Verfahren, das zur Entscheidung Nr. 640/2024 des rumänischen Verfassungsgerichts führte.

Mehr dazu auf unserer Seite Energierecht.


Steuervollstreckung und Sicherungsmaßnahmen

Leitet die Steuerbehörde die Vollstreckung ein oder ordnet Sicherungsmaßnahmen an, vertreten wir Mandanten mit Einwendungen gegen die Vollstreckung und in Verfahren über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen.

Wir prüfen auch, ob der Vollstreckungstitel ausgesetzt werden kann, damit das Unternehmen weiterarbeiten kann, solange der Hauptstreit anhängig ist.


Prüfungen des Rechnungshofs

Wir vertreten private Unternehmen in Verfahren auf Aufhebung von Akten des Rechnungshofs, mit denen die Rückzahlung von Geldbeträgen verlangt wird.


Erfahrung im Steuerrecht

Die nachstehenden Mandate betreffen sowohl die Tätigkeit von Adesman & Asociații als auch frühere berufliche Erfahrung der Teammitglieder.

Besteuerung des Energiesektors

  1. Beitrag zum Energiewendefonds. Rechtsberatung und Vertretung mehrerer Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Quellen in Verfahren zu diesem Beitrag, auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren, das mit der Entscheidung Nr. 640/2024 des Verfassungsgerichts (CCR) endete, mit der bestimmte Vorschriften über den Beitrag für verfassungswidrig erklärt wurden.
  2. Rückforderung gezahlter Beträge. Vertretung von Erzeugern erneuerbarer Energie in Verwaltungs- und Steuerverfahren über Forderungen von rund 20 Mio. RON an zusätzlicher Steuer und Beitrag zum Energiewendefonds sowie bei der Anfechtung steuerlicher Verwaltungsmaßnahmen mit einem Schaden von mehr als 50 Mio. RON.
  3. Einwendungen gegen die Steuervollstreckung. Vertretung mehrerer Erzeuger erneuerbarer Energie mit Einwendungen gegen Vollstreckungsakte der Regionalen Generaldirektion für öffentliche Finanzen Bukarest zur Beitreibung von Beträgen aus Steuerbescheiden.

Lokale Steuern

  1. Windturbinentürme, mehr als 38 Mio. EUR. Rechtsberatung und Vertretung der rumänischen Tochtergesellschaft eines der weltweit größten Energieversorger in einer Reihe von Verfahren über die Gebäudesteuer auf Tragtürme von Windturbinen.
  2. Mehr als 40 Verfahren, mehr als 40 Mio. EUR. Vertretung einer Gruppe von Energieunternehmen in mehr als 40 Steuerverfahren auf Aufhebung einer Entscheidung der Zentralen Steuerkommission, die Windturbinentürme als Gebäude einstufte, sowie der darauf gestützten Akte lokaler Behörden.

Gewinnsteuer, Mehrwertsteuer und weitere Abgaben

  1. Konzerninterne Leistungen. Rechtsberatung und Vertretung einer Gesellschaft des führenden rumänischen Molkereikonzerns in einem Verfahren über eine Steuernachforderung, nachdem die Steuerbehörde die Abzugsfähigkeit konzerninterner Leistungen nicht anerkannt hatte.
  2. Gewinnsteuer und Mehrwertsteuer. Vertretung einer privaten Gesellschaft in Verfahren auf Aussetzung und Aufhebung von ANAF-Bescheiden über erhebliche Gewinnsteuer- und Mehrwertsteuerschulden.
  3. Rechnungshof. Vertretung einer privaten Gesellschaft in einem Verfahren auf Aufhebung von Akten des rumänischen Rechnungshofs, mit denen die Rückzahlung erheblicher Beträge angeordnet wurde.

Rechtliche Analysen zum Steuerrecht

Wir veröffentlichen Analysen zu Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen, die die Steuerpflichten von Unternehmen in Rumänien betreffen.

Adesman & Asociații | Historische Entscheidung vor dem Verfassungsgericht

Adesman & Asociații verändert die Spielregeln zugunsten des privaten Energiesektors

Mastensteuer: Wiedereinführung durch die Dringlichkeitsverordnung Nr. 156/2024


Häufige Fragen zum Steuerrecht in Rumänien

1Was unterscheidet einen Steueranwalt von einem Steuerberater?
Der Steuerberater befasst sich vor allem mit Berechnung und Planung der Steuerlast. Der Anwalt prüft die Rechtmäßigkeit behördlicher Akte und vertritt den Mandanten im Einspruchs- und Gerichtsverfahren. In komplexen Fällen arbeiten wir mit Steuerberatungsgesellschaften zusammen.
2Wann muss ein Steuerbescheid angefochten werden?
Für den Einspruch gilt eine kurze gesetzliche Frist ab Bekanntgabe des Bescheids. Wir empfehlen, uns sofort nach Erhalt des Bescheids zu kontaktieren, besser schon nach Erhalt des Entwurfs des Prüfungsberichts.
3Müssen wir den festgesetzten Betrag zahlen, wenn wir den Bescheid anfechten?
Der Einspruch setzt die Vollziehung nicht automatisch aus. Beim Gericht kann jedoch die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung des Rechtsstreits beantragt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
4Können Beträge zurückgefordert werden, die aufgrund einer für verfassungswidrig erklärten Vorschrift gezahlt wurden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Die Antwort hängt vom Inhalt der Entscheidung des Verfassungsgerichts, vom Stand etwaiger Verfahren und von den Verjährungsfristen ab, daher muss jeder Fall gesondert geprüft werden.
5Vertreten Sie auch bei Streitigkeiten über lokale Steuern und Abgaben?
Ja. Wir haben Unternehmen in Dutzenden Verfahren gegen lokale Behörden vertreten, unter anderem zur Gebäudesteuer auf Industrie- und Energieinfrastruktur.
6Was können wir tun, wenn die ANAF die Vollstreckung einleitet?
Es können Einwendungen gegen die Vollstreckung erhoben und in bestimmten Fällen die Aussetzung der Vollstreckung beantragt werden. Die Fristen sind kurz, kontaktieren Sie uns daher sofort nach Erhalt der ersten Vollstreckungsmaßnahme.

Unser Ansatz

Ein Steuerstreit wird oft mit Argumenten gewonnen, die schon während der Betriebsprüfung vorgebracht wurden. Deshalb steigen wir möglichst früh ein und bauen von dort an die Position auf, die wir vor Gericht vertreten.

Betrifft eine Auslegungsfrage eine ganze Branche, prüfen wir auch die Erhebung einer Einrede der Verfassungswidrigkeit oder ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union.

Die dargestellten Informationen sind allgemeiner Natur und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Die genannten Mandate und Ergebnisse beruhen auf den besonderen Umständen der jeweiligen Fälle und stellen keine Garantie für den Ausgang anderer Streitigkeiten dar.