Adesman & Asociații erwirkt vor dem Verfassungsgericht eine historische Entscheidung.

Diana Adesman Adesman & Asociații

Adesman & Asociații, die vor dem Verfassungsgericht Rumäniens mehrere Stromerzeuger rechtlich vertreten hat, hat einen bedeutenden Erfolg erzielt.

„Diese Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die Steuergerechtigkeit und für das Recht der auf dem Energiemarkt tätigen Wirtschaftsteilnehmer, unter fairen Bedingungen und mit steuerlicher Vorhersehbarkeit im Wettbewerb zu stehen“, erklärte Diana Adesman, Managing Partner bei Adesman & Asociații.

Adesman & Asociații erwirkt vor dem Verfassungsgericht eine historische Entscheidung zu dem den Stromerzeugern auferlegten Beitrag zum Energiewendefonds

Adesman & Asociații, die vor dem Verfassungsgericht Rumäniens mehrere Stromerzeuger rechtlich vertreten hat, konnte einen bedeutenden Erfolg verbuchen und erreichte die Stattgabe der Einrede der Verfassungswidrigkeit (excepție de neconstituționalitate) hinsichtlich der Bestimmungen von Art. 15 und Anhang Nr. 6 der Dringlichkeitsverordnung der Regierung (O.U.G.) Nr. 27/2022, geändert durch die O.U.G. Nr. 119/2022. Diese Bestimmungen sehen für bestimmte Gruppen von Akteuren auf dem Energiemarkt die Verpflichtung vor, Beiträge zum Energiewendefonds zu leisten.

Das Verfassungsgericht hat in seiner Sitzung vom 7. November 2024 einstimmig festgestellt, dass diese Bestimmungen gegen den in Artikel 56 der Verfassung verankerten verfassungsrechtlichen Grundsatz der gerechten Verteilung der Steuerlasten sowie gegen die Bestimmungen des Artikels 45 der Verfassung über die wirtschaftliche Freiheit und die freie Initiative verstoßen. Somit befand das Verfassungsgericht, dass die bestimmten Stromerzeugern auferlegte Beitragspflicht den lauteren Wettbewerb auf dem Energiemarkt beeinträchtigt und Investitionen in erneuerbare Energiequellen behindert.

Gestützt auf die Ausführungen in der Pressemitteilung des Verfassungsgerichts, gehen wir davon aus, dass diese verbindliche Entscheidung zweifellos erhebliche Auswirkungen auf die Energiebranche haben wird, da infolge der Feststellung der Verfassungswidrigkeit die Pflicht der betroffenen Unternehmen zur Zahlung des Beitrags zum Energiewendefonds entfällt (sobald die Entscheidung veröffentlicht ist, werden wir die Erwägungen des Verfassungsgerichts, die zu dieser Entscheidung geführt haben, sowie die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen eingehend prüfen). Darüber hinaus unterstreicht die Entscheidung die Notwendigkeit eines gerechten steuerlichen Rahmens, der sowohl die wirtschaftliche Freiheit als auch die Initiative zur Investition in nachhaltige Energien fördert, ohne deren Entwicklung durch diskriminierende steuerliche Belastungen zu behindern.

„Diese Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die Steuergerechtigkeit und für das Recht der auf dem Energiemarkt tätigen Wirtschaftsteilnehmer, unter fairen Bedingungen und mit steuerlicher Vorhersehbarkeit im Wettbewerb zu stehen“, erklärte Diana Adesman, geschäftsführende Partnerin bei Adesman & Asociații. „Wir sind stolz und zugleich dankbar, dass wir dazu beigetragen haben, einen Rechtsrahmen zu klären und wiederherzustellen, der sowohl die Interessen der Branche als auch die verfassungsrangigen Grundprinzipien der wirtschaftlichen Freiheit und der unternehmerischen Initiative auf dem Energiemarkt unterstützt.“.

Was die Wirkungen der Entscheidung des Verfassungsgerichts betrifft, einerseits, so entfaltet diese Entscheidung für die auf dem Energiemarkt tätigen Unternehmen Wirkung für die Zukunft, und zwar ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens (Monitorul Oficial). Somit verlieren die für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen von Art. 15 und Anhang Nr. 6 der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 27/2022, geändert durch die Dringlichkeitsverordnung Nr. 119/2022, 45 Tage nach Veröffentlichung der Entscheidung des Verfassungsgerichts ihre Rechtswirkung, sofern der Gesetzgeber die verfassungswidrigen Bestimmungen nicht innerhalb dieser Frist mit der Verfassung in Einklang bringt. Während dieser Frist sind die für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen kraft Gesetzes ausgesetzt.

Andererseits, was ausschließlich die Stromerzeuger betrifft, die Verwaltungsgerichtsverfahren angestrengt haben, um gegen den Beitrag zum Energiewendefonds vorzugehen, und gegebenenfalls auch die Rückerstattung der in diesem Zusammenhang gezahlten Beträge beantragt haben – Rechtsstreitigkeiten, in denen die Einrede der Verfassungswidrigkeit geltend gemacht wurde –, stellt sich die Situation anders dar: Diese Entscheidung wird Auswirkungen auf die derzeit vor den Gerichten anhängigen Verfahren haben, wobei diese sich an den vom Verfassungsgericht festgestellten Aspekten orientieren müssen.